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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Erste Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt

Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran“

Letzte Aktualisierung: 23.10.2024

BROKDORF/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (23.10.2024), die erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau (Abbauphase 1) des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt und an die Betreibergesellschaften PreussenElektra GmbH und Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran und sorgt in Schleswig-Holstein für einen ganz besonderen Moment: Mit der heute erteilten Genehmigung kann endlich das letzte von insgesamt drei Kernkraftwerken in den Abbau gehen. Schleswig-Holstein macht damit einen großen Schritt in die Richtung einer klimaneutralen Zukunft“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Da im Lagerbecken des Kernkraftwerks noch Brennelemente und Sonderbrennstäbe vorhanden sind, die in das Zwischenlager am Standort verbracht werden sollen, musste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die sogenannte Abbauphase 1 berücksichtigt werden. „Die drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein sind abgeschaltet und das ist vor dem Hintergrund der großen Gefahren, die von der Technologie ausgehen eine gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Aber auch der Rückbau der Anlagen ist mit hohen Risiken verbunden. Mit der jetzt genehmigten Vorgehensweise ist der sichere Abbau des Kernkraftwerks gewährleistet. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst“, so Minister Goldschmidt.

Die Abbauarbeiten im Kernkraftwerk Brokdorf werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen konnten bereits im Nachbetrieb des Kraftwerks durchgeführt werden. So wurde bereits ein Teil der Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Brokdorf gebracht und eine umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Auch viele Teilschritte, wie beispielsweise die Stillsetzung von Systemen und der Abbau von Großkomponenten bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (Abbauphase 1) umfasst die Stilllegung und den Abbau der nicht mehr benötigten, der atomrechtlichen Überwachung unterliegenden, Anlagenteile mit Ausnahme des Reaktordruckbehälters sowie des biologischen Schildes.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die nötigen Rahmenbedingungen für atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. An dieser Stelle benötigt es einen Nachweis darüber, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf dabei einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids:

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird den Genehmigungsbescheid gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung im Amtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem wird der Bescheid vor Ort (Kreisverwaltung Steinburg und Amtsverwaltung Wilstermarsch) sowie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für zwei Wochen ausgelegt. Im Anschluss haben alle Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, die Gelegenheit zur Klage.

Weitere Hintergrundinformationen und den Genehmigungsbescheid finden Sie hier.

Informationen zur Abbaugenehmigung 2:

Für den Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schildes ist eine 2. Abbaugenehmigung erforderlich. Diese setzt den Abtransport aller Brennelemente und Sonderbrennstäbe voraus, die voraussichtlich im Jahr 2025 in das Zwischenlager am Standort abtransportiert werden sollen. Den Antrag für die 2. Abbaugenehmigung haben die Betreibergesellschaften am 30.08.2024 gestellt. Dieser wird aktuell von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

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