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Landesregierung fördert ab sofort Investitionen in Stromspeicher

Energiestaatssekretär Joschka Knuth: „Stromspeicher sorgen für Versorgungssicherheit, deshalb sind sie ein wesentlicher Teil der Energiewende und wichtiger Baustein auf unserem Weg zum klimaneutralen Industrieland 2040“

Letzte Aktualisierung: 03.09.2024

KIEL. In Schleswig-Holstein wird heute schon in mehr als zwei Dritteln des Jahres mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, als überhaupt im Land verbraucht wird. Stromspeicher sollen diesen Strom künftig aufnehmen und dann bereitstellen, wenn nicht genügend Energie aus Wind und Sonne produziert wird. Damit kurzfristig mehr Speicher gebaut werden, hat die Landesregierung eine Förderrichtlinie für Stromspeicher veröffentlicht.

Energiestaatssekretär Joschka Knuth: „Wir fördern Stromspeicher, damit auch dann erneuerbarer Strom vorhanden ist, wenn mal der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint. Stromspeicher sorgen für Versorgungssicherheit, deshalb sind sie ein wesentlicher Teil der Energiewende und wichtiger Baustein auf unserem Weg zum klimaneutralen Industrieland 2040.“

Nach der neuen Richtlinie werden Investitionen in neu installierte Stromspeicher gefördert, die mindestens 75 Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Antragsberechtigt sind sowohl kleine, als auch mittlere Unternehmen.

„Wir fördern mit dieser Richtlinie Stromspeicher insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Denn bislang klafft vor allem für kleinere Speicher im ein- oder zweistelligen Megawattbereich aktuell noch eine Wirtschaftlichkeitslücke. Die schließen wir hiermit“, sagt Staatssekretär Knuth. 

Die Förderung der Stromspeicher zielt darauf ab, den Anteil der Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holsteins Netzen weiter zu erhöhen. Dazu werden 6 Millionen Euro EFRE-Mittel und zur Ko-Finanzierung 1,5 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Richtlinie:

Link zur Förderrichtlinie:

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Stromspeichern

Link zum Amtsblatt:

Amtsblatt_für_Schleswig-Holstein_35_2024_v3.indd (landsh.de)

Link zu EU-Förderprogrammen in Schleswig-Holstein:

schleswig-holstein.de - Europa für Schleswig-Holstein - Förderung von Stromspeichern

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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