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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Abwässer besser reinigen: Erste Pilotanlage Schleswig-Holsteins sammelt Erkenntnisse zu neuer Reinigungsstufe

Umweltminister Tobias Goldschmidt: „Spurenstoffe belasten die Umwelt und gefährden natürliche Ressourcen. Mit der vierten Reinigungsstufe können Rückstände von Medikamenten und Haushaltschemikalien in unseren Gewässer reduziert werden – das verbessert die Lebensqualität der Menschen und die Qualität unserer Gewässer.“

Letzte Aktualisierung: 15.07.2024

Kiel. Am Montag, den 15. Juli, besuchte Umweltminister Tobias Goldschmidt das Rendsburger Klärwerk in Fockbek. Hier wird in Schleswig-Holstein ein Pilotprojekt mit 2,398 Millionen Euro gefördert, um für Kommunen im ganzen Land Erfahrungen mit der vierten Reinigungsstufe zu sammeln: „Schleswig-Holstein beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Spurenstoffe durch Medikamente und Chemikalien. Die Abwasserbehandlung ist Sache der Kommunen. Mit der Förderrichtlinie und dieser ersten Pilotanlage in Schleswig-Holstein greifen wir allen Kommunen im Land unter die Arme und unterstützen sie frühzeitig, um auf die kommende EU-Vorgabe vorbereitet zu sein.“ 

Stefan Buche, der Betriebsleiter der Kläranlage Rendsburg: „Wir nehmen unsere Funktion als Unternehmen der Daseinsvorsorge und des Umweltschutzes sehr ernst und sind dankbar für die Möglichkeit, die Lebens- und Gewässerqualität mit der Erweiterung unserer Kläranlage weiter verbessern zu können. Unsere betrieblichen Erfahrungen werden hoffentlich allen Kläranlagen im Land helfen, einen reibungslosen Übergang bei der Einführung der vierten Reinigungsstufe zu haben.“

Der 8,4 Millionen Euro teure Bau der vierten Reinigungsstufe wird im Frühjahr 2025 in Betrieb genommen. Die Abwasserbeseitigung der Stadt Rendsburg arbeitet dabei mit der PFI Planungsgemeinschaft GmbH zusammen. Ab 2025 soll dann eine Ozonanlage die im Abwasser befindlichen Spurenstoffe mittels hochreaktivem Ozon in besser zu bindende und abbaubare Stoffe umwandeln. In der nachfolgenden Filtration werden diese Stoffe im Ablauf der Kläranlage reduziert. Die Vorgaben, die für die Auslegung der Anlage herangezogen werden, orientieren sich bereits an den Entwürfen der neuen Kommunalabwasserrichtlinie, die derzeit auf EU-Ebene überarbeitet wird. Das Thema vierte Reinigungsstufe stellt hier eine wesentliche Änderung dar und wird damit erstmalig im Wasserrecht aufgegriffen.

 

Hintergrund:

Mechanisch, biologisch und chemisch werden in Schleswig-Holsteins Kläranlagen die Abwässer aus Küche, Bad und Industrie bereits gereinigt. Doch auch danach enthält das Abwasser noch eine Vielzahl an Spurenstoffen, etwa von Medikamenten, Kosmetika und Haushaltschemikalien. Diese Einträge können durch eine weitere, vierte Reinigungsstufe verringert werden.

In den letzten Jahren wurde durch verschiedene Untersuchungen in den Kläranlagen im Land und in ihren Einleitgewässern bereits ein breites Wissen zum Ist-Zustand aufgebaut. In 2022 wurde eine Abwasserförderrichtlinie für die Verbesserung der Gewässer vom Umweltministerium geschaffen. Hier sind Nährstoffe bei kleinen Anlagen im Fokus. Auf Grundlage der Untersuchungen und zur Vorbereitung auf neue Anforderungen aus der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wurden ebenfalls eine Pilotanlage für Spurenstoffe und eine Versuchskläranlage in Reinfeld beschieden.

2024 wurde die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ weiter angepasst, sodass sich weitere Kläranlagen auf das Thema Spurenstoffe vorbereiten können. So wird nun auch die Durchführung von Machbarkeitsstudien bei öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen für die zusätzliche Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen bis 2027 gefördert. Für die Machbarkeitsstudien ist der entsprechende Leitfaden des Landes heranzuziehen. In diesem sind unter anderem Vorgaben zur Durchführung eines Messprogramms, einer Kostenschätzung und einer Bewertung der betrachteten Verfahren enthalten. Auf dieser Basis soll die für die jeweilige Anlagenstruktur und Abwasserzusammensetzung am besten geeignete Variante herausgearbeitet werden. Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie weiß der Anlagenbetreiber, welches Verfahren für seine Anlage sinnvoll wäre und welche Kosten zu erwarten sind. Dieses vorzeitige Wissen kann für benötigte Planungen und Baumaßnahmen sinnvoll sein, um diese neue Reinigungsstufe bestmöglich in den Prozess zu integrieren und auf die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie vorbereitet zu sein. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat noch keine Kläranlage in Schleswig-Holstein eine vierte Reinigungsstufe.

Alle Informationen zur Richtlinie zur Abwasserbehandlung finden Sie hier.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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