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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erteilt


Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Krümmel geht voran“

Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

KRÜMMEL/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (20.06.2024), rund einen Monat früher als zunächst erwartet, die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erteilt und an die Betreibergesellschaft Vattenfall übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran. Mit der heute erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Antragsstellung sicherheitsgerichtet und konstruktiv vorangebracht. Genau diese Herangehensweise wird auch den sicheren Abbau des Kernkraftwerks gewährleisten. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen auf der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst.“

Die Abbauarbeiten in Krümmel werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen wurden bereits im Nachbetrieb durchgeführt: So wurden zum Beispiel die Brennelemente in das Zwischenlager (Standort Krümmel) gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Viele Teilschritte, wie etwa der Abbau von Systemen, bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden. Für das Genehmigungsverfahren erhebt das Land von der Betreibergesellschaft Vattenfall eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.


Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Hierzu zählt beispielsweise auch die Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen (Luft und Wasser) sowie der Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden gegenüber den bisherigen Werten teilweise deutlich reduziert und unterschreiten damit die gesetzlichen Grenzwerte.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die Rahmenbedingungen für sogenannte atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die der atomrechtlichen Überwachung unterliegen und damit als potentiell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. Dafür braucht es den Nachweis, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

 

Weitere Informationen:

Hintergrundinformationen und den Genehmigungsbescheid finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/reaktorsicherheit/kkwKruemmel.html

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird den Genehmigungsbescheid im Amtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem wird der Bescheid im Rathaus Geesthacht und im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für zwei Wochen ausgelegt. Im Anschluss haben alle Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, die Gelegenheit zur Klage.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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