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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis Kernkraftwerk Krümmel: Nichtverfügbarkeit eines Notstromdiesels



Letzte Aktualisierung: 04.06.2024

KRÜMMEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Krümmel kam es am 29.05.2024 zu einer Nichtverfügbarkeit eines Notstromdiesels. Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung und der damit verbundenen Leistungserhöhung von 80% auf 100% führte ein gelöstes Nockenwellenantriebsritzel zur Unverfügbarkeit des betreffenden Notstromdiesels.

Die Anforderung an die erforderliche Mindestreserve für die Notstromversorgung des Kernkraftwerks Krümmel wird dauerhaft durch einen weiteren verfügbaren Notstromdiesel sichergestellt.

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Martina Gremler, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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