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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis Kernkraftwerk Krümmel: Fehlerhafte Automatikanregung eines Kuppelschalters



Letzte Aktualisierung: 27.03.2024

KRÜMMEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Krümmel kam es am 22.03.2024 zu einer fehlerhaften Öffnung eines Kuppelschalters, der zwei Schienen der Spannungsversorgung des Kernkraftwerkes miteinander verbindet.

Durch die Öffnung des Kuppelschalters wurde eine der beiden Schienen und die von ihr versorgte Notstromschiene spannungslos. Durch das Reaktorschutzsystem wurde daher der Start eines Notstromdiesels zur Sicherstellung der Stromversorgung ausgelöst. Die Ursache für das fehlerhafte Öffnen des Kuppelschalters war eine defekte Elektronik-Baugruppe.

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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