BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde in der vergangenen Woche die Boden-Flächenlast in der Transportbereitstellungshalle 1 an fünf verschiedenen Stellen überschritten. Die Überschreitung der Boden-Flächenlast um ca. 20 Prozent lässt sich auf die, grundsätzlich zulässige, zweilagige Lagerung von Containern zurückführen.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.
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