BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel traten bei einer wiederkehrenden Prüfung Messabweichungen an einem Wischtestmessplatz im Reaktorgebäude auf. Die Abweichungen lassen sich auf die fälschliche Verwendung einer Messgasflasche zurückführen (Methangehalt von 5 % anstelle von 10 %). Die Messgasflasche wurde unverzüglich ausgetauscht und alle weiteren Messplätze sowie der Lagerbestand kontrolliert. Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund: Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Martina Gremler, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de