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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Baurecht für den 1. Abschnitt der Ostküstenleitung


Energiewendestaatssekretär Knuth: „Das Projekt wird auf der Höhe der Zeit umgesetzt“

Letzte Aktualisierung: 29.09.2023

KIEL. Baurecht für den 1. Abschnitt der Ostküstenleitung. In Anwesenheit von Energiewendestaatssekretär Joschka Knuth übergab Dr. Lars Koppe vom Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH (TenneT) heute den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt der 380-kV-Ostküstenleitung. Der erste Bauabschnitt verläuft vom Kreis Segeberg bis nach Stockelsdorf bei Lübeck.

Energiewendestaatssekretär Joschka Knuth freute sich über die Genehmigung: „Die Ostküstenleitung wird zu einer der wichtigsten Energieachsen in unserem Bundesland. Wir brauchen sie, um Windenergie und Photovoltaik an unserer Ostseeküste weiter auszubauen und für den Stromaustausch mit Schweden über das Baltic Cable. Der Baubeginn ist ein weiteres Etappenziel auf dem Weg hin zu einem Klimaneutralitätsnetz. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten soll Bau der Leitung nun im Schleswig-Holstein-Tempo vorangetrieben werden. Das Projekt wird auf der Höhe der Zeit umgesetzt. Nicht nur greifen hier bereits seit einem dreiviertel Jahr frühzeitige Baumaßnahmen. TenneT setzt als Vorhabenträger bei einem der beiden Erdkabelabschnitte auch auf eine innovative Bohrtechnik, die es ermöglicht, die Zahl notwendiger Bohrungen zu reduzieren und die angrenzenden Gewässer zu schonen“, betonte Knuth.

TenneT-COO Tim Meyerjürgens ergänzt: „Die Wahl der innovativen Rohrvortriebsverfahren in Henstedt-Ulzburg zeigt, dass wir die Bedenken vor Ort ernst nehmen und gemeinsam um die besten Lösungen ringen. Die anstehende Bauphase werden wir auch weiterhin in konstruktiver Zusammenarbeit mit der Bevölkerung organisieren.“

Zwischen einem neu zu errichtenden Umspannwerk in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) und einem weiteren neuen Umspannwerk in Stockelsdorf (Kreis Ostholstein) bei Lübeck wird eine bestehende 220-kV-Höchstspannungsleitung durch die neue 380-kV-Ostküstenleitung ersetzt. Die 220-kV-Leitung wird bis zur Inbetriebnahme der neuen, leistungsstärkeren Leitung weiterbetrieben und anschließend abgebaut. Die neue 380-kV-Leitung verläuft großenteils in direkter Nähe zur bisherigen 220-kV-Leitung. Auf einem Teil der Strecke wird eine bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung auf den Masten der neuen Ostküstenleitung mitgeführt.

Das Energiewendeministerium Schleswig-Holstein hat in den Jahren 2014 bis 2016 gemeinsam mit den Netzbetreibern einen frühzeitigen Dialogprozess zur Ostküstenleitung durchgeführt. Im Jahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die Ostküstenleitung als Wechselstrom-Erdkabelpilotprojekt ausgewiesen, was die Planung von zwei Erdkabelabschnitten in Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld ermöglicht hat. „Mit dem Erdkabelpilotprojekt Ostküstenleitung haben wir die Chance, die Teilerdverkabelung einer Wechselstrom-Höchstspannungsleitung auch in Schleswig-Holstein zu erproben. Die Planung war dadurch zwar aufwändiger, aber wir konnten mit der Erdkabeloption gute Lösungen für die Region erarbeiten“, sagte Energiewendestaatssekretär Knuth anlässlich der Übergabe der Genehmigung.

Hintergrund

Die 380-kV-Ostküstenleitung ist das Vorhaben Nr. 42 des Bundesbedarfsplans mit den drei Abschnitten Kreis Segeberg – Lübeck, Lübeck – Siems und Abzweig Ratekau – Göhl.

Für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgelegt. Planungsverantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH (TenneT). Die TenneT ist gesetzlich verpflichtet, die 380-kV-Ostküstenleitung zu realisieren. Die Leitung kann nach Maßgabe des § 4 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in Teilabschnitten als Erdkabelpilotprojekt umgesetzt werden.

Im Abschnitt Kreis Segeberg – Lübeck hat die Genehmigungsbehörde jeweils einen Erdkabelabschnitt in Henstedt-Ulzburg sowie einen Erdkabelabschnitt in Kisdorferwohld genehmigt. Im Dezember 2022 hatte das Amt für Planfeststellung Energie bereits den vorzeitigen Baubeginn für bestimmte Baumaßnahmen genehmigt, sodass TenneT mit der Errichtung erster Masten schon vor Erhalt der Genehmigung beginnen konnte. Dies wurde durch eine Änderung von § 44c Energiewirtschaftsgesetz mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung ermöglicht.

Die Abschnitte Lübeck – Siems und Abzweig Ratekau – Göhl werden aktuell von TenneT als Freileitung ohne Erdkabelabschnitte geplant. Diese beiden nördlichen Abschnitte sind derzeit im Genehmigungsverfahren.

In allen drei Abschnitten der Ostküstenleitung plant die TenneT als Vorhabenträgerin in Abstimmung mit dem Netzbetreiber des 110-kV-Verteilnetzes, Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz), die Mitnahme bestehender 110-kV-Leitungen. Das bedeutet, dass Abschnitte heute bestehender 110-kV-Hochspannungsleitungen abgebaut und auf den Masten der neuen Höchstspannungsleitung mitgeführt werden.

Die Inbetriebnahme der Ostküstenleitung ist abschnittsweise zwischen 2025 bis 2027 geplant.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Ostküstenleitung finden Sie auf den folgenden Websites:

Website der TenneT TSO GmbH zur Ostküstenleitung

Informationen zur Ostküstenleitung bei der Bundesnetzagentur

Website des Landes Schleswig-Holstein zum Dialogverfahren Ostküstenleitung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Martina Gremler, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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