GEESTHACHT/KIEL. Im Kernkraftwerk Krümmel wurde an einem Reinigungsfilter im Kontrollbereich ein schadhaftes Schauglas festgestellt. Dadurch kam es zum Austritt von Lagerbeckenwasser, das über einen Bodenablauf gezielt aufgefangen und abgeleitet wurde. Auswirkungen auf Personen oder Umwelt gab es nicht. Die Ursachenklärung ist eingeleitet.
Das Schauglas wurde ersetzt. Es dient der zusätzlichen Kontrolle des Reinigungsfilters der Reaktorwasserreinigung und hat keine sicherheitstechnische Bedeutung.
Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Reaktorsicherheitsbehörde als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) fristgemäß mitgeteilt. Die Reaktorsicherheitsbehörde wird Sachverständige zur Ursachenklärung hinzuziehen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Krümmel ist bereits seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Stilllegung und Abbau sind beantragt und werden vorbereitet.
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