KIEL. Starke ländliche Räume sind ein wichtiges Rückgrat für ganz Schleswig-Holstein. Damit diese auch in Zukunft attraktiv bleiben, benötigt es gezielte Entwicklungsstrategien, die lokale und regionale Bedürfnisse in den Blick nehmen. Umweltminister Tobias Goldschmidt hat die Entwicklungsstrategien von zehn sogenannten AktivRegionen anerkannt. Bei AktivRegionen handelt es sich um lokale Ideenschmieden, die als Vereine organisiert sind. Um anerkannt und damit gefördert werden zu können, müssen diese Entwicklungsstrategien erarbeiten.
"Klimakrise, demografischer Wandel, nachhaltige Daseinsvorsorge: Die ländlichen Räume in Schleswig-Holstein stehen vor großen Herausforderungen; sie sind aber auch Chancenräume, denn durch Klimaschutz und Energiewende entstehen in diesen Regionen immer mehr zukunftsfähige Arbeitsplätze. Für ein gutes Leben im ländlichen Raum, sind eine moderne Infrastruktur, attraktive soziale Angebote und intakte natürliche Lebensgrundlagen unerlässlich. Dass sich alle AktivRegionen auf eine erneute Förderung beworben haben, zeigt, dass der Ansatz zur Stärkung ländlicher Räume funktioniert. Deshalb freue ich mich, dass wir in der neuen EU-Förderperiode alle eingereichten Entwicklungsstrategien genehmigen konnten“,
sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz, zuständig für die ländliche Entwicklung in Schleswig-Holstein, unterstrich die Bedeutung der AktivRegionen für die Menschen im ländlichen Raum. „Die AktivRegionen sind aus dem ländlichen Raum nicht mehr wegzudenken. Durch ihren lokalen und basisorientierten Ansatz ermöglichen sie den Menschen, ihre Region gemeinsam und über Gemeindegrenzen hinweg zu gestalten und weiterzuentwickeln. Dabei spielen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, die Stärkung des sozialen Miteinanders, Daseinsvorsorge sowie Anpassungen an den Klimawandel eine zentrale Rolle.“
Folgende AktivRegionen wurden nach EU-Recht anerkannt: Eider-Treene-Sorge, Südliches Nordfriesland, Eckernförder Bucht, Holsteins Herz, Ostseeküste, Wagrien-Fehmarn, Herzogtum Lauenburg Nord, Sachsenwald-Elbe, Alsterland und Sieker Land Sachsenwald. 12 weitere hatten bereits im Oktober 2022 eine Zusage erhalten.
Mit der Genehmigung der Strategien erhält jede AktivRegion für den Zeitraum von 2023 bis 2027 ein Budget in Höhe von 2,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Mit Hilfe der Förderung sollen gezielt Projekte der lokalen Entwicklung unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft, der nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen, Daseinsvorsorge sowie Klimaschutzmaßnahmen.
Hintergrund:
Im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) ist die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) angesiedelt. Diese übernimmt die formale Genehmigung der AktivRegionen nach EU-Recht. Die fachliche Unterstützung und Abwicklung der in den AktivRegion beschlossenen Projekten erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) und dessen nachgeordneter Behörde dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige ländliche Entwicklung (LLnL).
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