BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde im Kühlwassersystem für den Notstromdiesel von einem Rundengänger eine Leckagestelle im Rohrkeller (zwischen Pumpenbauwerk und Maschinenhaus) festgestellt. Bei dem nicht aktivitätsführenden Kühlwasser handelt es sich um Elbwasser. Die undichte Stelle wurde mit Hilfe einer Rohrschelle abgedichtet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige für Vor-Ort-Kontrollen und zur Bewertung des Ereignisses eingesetzt. Das bisherige Überwachungs- und Instandhaltungskonzept soll überprüft und ggf. angepasst werden. Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht mitgeteilt.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau.
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