KIEL. Der Bundesrat hat heute dem Kompromiss zur Nutztierhaltungsverordnung und einer Initiative von Schleswig-Holstein zur Veränderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zugestimmt. Schleswig-Holsteins Landwirtschaft und Energieminister Jan Philipp Albrecht freut sich über die Entscheidungen mit weitreichender Wirkung: „Der Kompromiss zum Kastenstand verbindet den echten Umbau im Sinne des Tierwohls mit langfristiger Planungssicherheit für die sauenhaltenden Betriebe. Damit schaffen wir einen Systemwechsel: weg vom Kastenstand, hin zur Gruppenhaltung. Kein Schwein bleibt mehr allein. Es wäre das Ende eines jahrzehntelangen Konflikts und ich werbe sehr dafür, diesem Kompromiss nach den intensiven und konstruktiven Beratungen der vergangenen Wochen zuzustimmen.“
Mit dem zwischen Jan Philipp Albrecht als Agrarkoordinator der Grünen Landwirtschaftsministerien und Ursula Heiner Esser, der Landwirtschaftsministerin aus NRW ausgehandelten Änderungen an der Verordnung der Bundesregierung werden nach einer Übergangsfrist von acht Jahren die Kastenstände im Deckzentrum beendet. „Die langen Übergangsfristen sind ein Kompromiss, aber die Vereinbarung sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer tierwohlgerechten Landwirtschaft“,
so Minister Albrecht. Die Gruppenhaltung wird danach zum Regelfall der Sauenhaltung. Bereits nach drei Jahren muss ein Umbaukonzept zur Ermöglichung von Gruppenhaltung im Deckzentrum, nach fünf Jahren der Bauantrag vorliegen. Betriebe, die nicht umbauen, müssen dies spätestens nach drei Jahren melden und nach fünf Jahren die Sauenhaltung einstellen. Die Schweine müssen auch während der achtjährigen Übergangszeit ihre Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können.
Weiterhin wurde in Gesprächen mit der Bundesregierung erreicht, dass diese in einer Protokollerklärung die Ausgestaltung ihres Förderprogramms zum Stallumbau konkretisiert. Voraussetzung für die Förderung ist demnach, dass der Umbau deutlich vor der in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfrist erfolgt oder über die Anforderungen der Verordnung hinausgeht. So sollen möglichst alle Betriebe auf dem Weg in eine andere und bessere Tierhaltung mitgenommen werden.
Neben der Änderung der Nutztierhaltungsverordnung hat der Bundesrat auch die Vorschläge für Eckpunkte der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes angenommen. Die Novelle ist durch die Bundesregierung seit dem Beginn der Legislatur angekündigt, liegt jedoch noch nicht vor. Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht sagt zu der Entscheidung des Bundesrates: „Als Länder fordern wir die Bundesregierung auf die Sektorkopplung, die zusätzliche Stromnachfrage auslösen wird, in ihrer Novelle mit einzubeziehen. Gerade für Schleswig-Holstein mit seinen großen Mengen an Windenergie ist das entscheidend.“
Neben der Forderung zur Sektorkopplung enthalten die Eckpunkte die Forderungen nach
- Einer attraktiveren Ausgestaltung der Eigenstromnutzung.
- Den bundesweiten Zubau von Windenergieanlagen an Land, ohne deren Ausbau im Norden einzuschränken.
- Wirksame Regelungen für Zuschaltbare Lasten, um ansonsten abgeregelten Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen vor dem Netzengpass technologieoffen anderweitig nutzen zu können.
- Einen verlässlichen Ausbaupfad für Windenergieanlagen auf See.
- Ablehnung bundesweit einheitlicher Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung.