Geflügelpest in Nordwestmecklenburg: Umweltministerium weist Geflügelhalterinnen und –halter in Schleswig-Holstein auf Schutzmaßnahmen hin
Letzte Aktualisierung: 05.09.2018
KIEL. Angesichts des aktuellen Ausbruchs der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) appelliert das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) an alle Geflügelhalterinnen und -halter in Schleswig-Holstein, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben einzuhalten. Bislang gehen die Behörden im Nachbarland von einem ungewöhnlich früh im Jahr aufgetretenen Einzelfall aus.
Landesweites Monitoring
Die weitere Entwicklung wird vom Ministerium beobachtet. Auch in diesem Jahr erfolgt im Landeslabor Schleswig-Holstein ein Monitoring an Proben von Hausgeflügel und Wildvögeln sowie Ausschlussuntersuchungen bei unklaren Krankheitsgeschehen in Geflügelhaltungen. In Schleswig-Holstein trat der letzte Fall von Geflügelpest im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung auf der Hallig Süderoog auf.
Zu den in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gehört, dass Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken ist. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Einhaltung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ist verpflichtend. Außerdem wird Halterinnen und Haltern empfohlen, extra Stallkleidung zu tragen und diese regelmäßig bei mindestens 60 Grad zu waschen.
Das Ministerium bittet um erhöhte Wachsamkeit. Bei erhöhten Tierverlusten ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus auszuschließen. Sollten die Geflügelhaltungen bislang nicht bei Veterinärämtern registriert worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dass dies schnellstens nachzuholen ist.
Hintergrund:
Die Aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln wie auch beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch die Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung bekämpft. Eine Impfung gegen das Virus ist nicht erlaubt.
Am 1. September 2018 wurde ein Fall von Geflügelpest des Subtyps H5 in einer Privathaltung in der Hansestadt Wismar im Landkreis Nordwestmecklenburg gemeldet. In der Haltung wurden rund 100 Enten sowie einige Hühner und Gänse in privater Zucht gehalten. Die Infektion des Bestandes durch ein hochpathogenes Influenzavirus des Subtyps H5N6 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) anhand von Proben einer verendeten Ente bestätigt. Über den Eintragsweg der Erkrankung in den Bestand in Nordwestmecklenburg ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts Näheres bekannt.
Zuletzt wurden in Dänemark mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, verursacht durch hochpathogenes Influenzavirus des Subtyps H5N6 nachgewiesen. Der letzte Nachweis erfolgte Mitte August bei einem Höckerschwan nahe der Stadt Korsør.
Aus den Niederlanden liegt eine aktuelle Meldung über den Nachweis des hochpathogenen Virus des Subtyps H5N6 bei einer Stockente vor.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund
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