BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist bei einer Inspektion im Abgassystem an einem Kompressor eine gebrochene Passfeder festgestellt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (9. Februar) in Kiel mit.
Bereits im Jahr 2016 sind erste Defekte an Kompressoren des Abgassystems aufgetreten und als meldepflichtiges Ereignis eingestuft worden. Die Passfeder verbindet formschlüssig die Antriebswelle mit dem Laufrad des Kompressors. Sie wurde umgehend ausgetauscht. Wie in 2016 war auch in diesem Fall die Funktionsfähigkeit des betroffenen Kompressors trotz gebrochener Passfeder gegeben.
Das Vorkommnis wurde der Reaktorsicherheitsbehörde von der Betreibergesellschaft als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat die Ursachenklärung aufgenommen und auch Sachverständige hinzugezogen.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Hintergrund:
Das Abgassystem ist als sonstiges sicherheitstechnisch wichtiges System eingestuft und hat die Aufgabe, die im Kontrollbereich anfallenden radioaktiven Gase zu sammeln und für die Abgabe vorzubereiten sowie den Wasserstoff- und Sauerstoffgehalt im Abgas zur Vermeidung von Knallgasbildung zu begrenzen. Befunde an einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System mit Hinweis auf einen systematischen Fehler sind meldepflichtig, so dass dieses Ereignis der Reaktorsicherheitsbehörde zu melden war.
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