KIEL. Der weitere Betrieb von Waldkindergärten soll künftig erleichtert werden. Die Landesregierung hat heute nach Anhörung der betroffenen Verbände einem entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zugestimmt, mit dem das Landeswaldgesetz geändert werden soll. „Wir wollen Kitas in freier Natur. Mit der neuen Passage im Landeswaldgesetz heben wir das noch einmal hervor und geben so mehr Sicherheit für unsere Waldkitas“, sagte Staatssekretärin Anke Erdmann.
Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Naturgruppen, in denen Kinder naturnah betreut werden. In der Regel handelt es sich dabei um Waldkindergärten. Eine große Anzahl dieser Waldkindergärten nutzt Hütten oder Bauwagen im Wald zum kurzfristigen Aufenthalt der Kinder und Betreuer, aber auch zur Lagerung von Material.
Geplante Gesetzesänderung sorgt für Sicherheit
Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen nun derartige Hütten und Bauwagen als Teil des Waldes anerkannt werden. Damit wird klargestellt, dass Waldkindergärten mit den Festsetzungen bestehender Flächennutzungspläne vereinbar sind. Dadurch wird eine Änderung oder Ergänzung der aktuell bestehenden Bauleitplanung im Regelfall entbehrlich. Hintergrund ist, dass die Unterstände für Waldkindergärten nach dem Baurecht als bauliche Anlagen eingestuft werden, wodurch es zu Konflikten mit dem Bauplanungsrecht kam. Dies hat in mehreren Fällen zu Problemen geführt. Eine unveränderte Rechtslage hätte zur Folge, dass alle Gemeinden, in denen entsprechende Anlagen von Waldkindergärten vorhanden sind, ihr Bauplanungsrecht ändern müssten, wenn diese erhalten bleiben sollen. Dies wäre mit erheblichem Zeit- und Verwaltungsaufwand sowie mit erheblichen Kosten für die Gemeinden verbunden.
Wir wollen Kitas in freier Natur. Mit der neuen Passage im Landeswaldgesetz heben wir das noch einmal hervor und geben so mehr Sicherheit für unsere Waldkitas.
Staatssekretärin Anke Erdmann
Mit der vorgesehenen Novellierung des Landeswaldgesetzes wird es möglich, diese Anlagen ohne derartige Änderungen beizubehalten. Den Gemeinden wird so Planungsaufwand und damit Kosten von der Hand gehalten. Die Erhaltung bestehender Einrichtungen von Waldkindergärten in Wäldern wird erleichtert.
Gefahren müssen geprüft werden
Um so viel Sicherheit wie möglich zu schaffen, müssten selbstverständlich weiterhin etwaige Gefahren durch Windwurf und Brände im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel| Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter
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