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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Weiterer Nachweis von Salmonellen in Futtermitteln

Letzte Aktualisierung: 05.01.2018

Zu Pellets verarbeitetes Tierfutter
Es wurde ein weiterer positiver Befund von Salmonellen in Tierfuttermitteln festgestellt. Betroffen ist das Einzelfuttermittel „RaPass“.

KIEL. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) teilt mit, dass es im Rahmen der konkreten Nachforschungen einen weiteren positiven Befund von Salmonellen in Tierfuttermitteln gegeben hat. Die schleswig-holsteinische Futtermittel-Ölmühle, bei der bereits in der vergangenen Woche Salmonellen im Futtermittel entdeckt worden sind (siehe Pressemitteilung vom 29. Dezember 2017), hat dies der amtlichen Futtermittelüberwachung gestern (4. Januar 2018) gemeldet. Es handelt sich hierbei um das Produkt „RaPass“, das am 12. Dezember 2017 ausgeliefert worden ist. 

Zudem wurde festgestellt, dass der bereits bekannte positive Befund aus einer Beprobung vom 1. November 2017 sich auch auf das Produkt „RaPass“ bezieht und nicht nur auf die bereits genannten Rapsexpeller. 

Vertriebswege müssen offen gelegt werden

Die Ölmühle ist nun aufgefordert, zeitnah die Vertriebswege für das Produkt „RaPass“ vom 1. November 2017 bis zum 4. Januar 2018 gegenüber der Futtermittelüberwachung offen zu legen.

Das Einzelfuttermittel „RaPass“ ist ein Spezialfuttermittel auf der Grundlage von Rapsexpeller, das einer besonderen Hitzebehandlung unterzogen wird, um die Proteinverdauung im Vormagen der Wiederkäuer zu vermindern. Insofern wird das Produkt vorrangig in der Wiederkäuerfütterung eingesetzt.

Im genannten Zeitraum wurden 11 landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein mit mehlförmigen Mischfuttermittel mit unterschiedlichen Anteilen des Einzelfuttermittels „RaPass“ beliefert, 288 Betriebe mit pelletiertem Mischfuttermittel. Zudem wurden 14 Landwirte in Schleswig-Holstein direkt mit dem Einzelfuttermittel „RaPass“ im Zeitraum vom 1. November 2017 bis zum 4. Januar 2018 beliefert. Weiterhin hat ein schleswig-holsteinischer Mineralfutterhersteller mehrere Lieferungen erhalten und zu Mischfutter (Ergänzungsfutter) verarbeitet. Die Vertriebslisten sind angefordert.

Es wurden weitere Futtermittelunternehmen in anderen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg) und EU-Mitgliedsstaaten (Slowakei, Ungarn und Dänemark) beliefert. Die Überwachungsbehörden in den anderen Bundesländern sind informiert. Eine Informationsmeldung über das europäische Schnellwarn- und Informationssystem RASSF ist in Vorbereitung.

Die Ölmühle informiert die Abnehmer und bereitet die Rückholaktion der mehlförmigen Mischfutter vor. Rückstellproben der mehlförmigen Mischfutter (Anzahl 13) sowie Rückstellproben der pelletierten Mischfutter (Anzahl 77) werden heute (5. Januar 2017) zur Untersuchung gegeben. Ergebnisse werden Anfang der kommenden Woche erwartet. 

Landwirtschafts – und Verbraucherschutzministerium in engem Kontakt 

Darüber hinaus hat das Verbraucherschutzministerium (MJEVG) heute Nachmittag (5.Januar), unmittelbar nach Erhalt der Informationen, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die betroffenen Tierhalter, die möglicherweise im Zuge dieses aktuell publik gewordenen Salmonellen-Falls belastetes Tierfutter erhalten haben, zu informieren. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass über das Futter Tiere mit Salmonellen kontaminiert worden sind, müssen Landwirte in ihrer Eigenverantwortung für die Produktion sicherer, unbedenklicher Lebensmittel, die Schlachtbetriebe, in denen ihre Tiere geschlachtet werden, über diesen Sachverhalt informieren (Nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 sind die Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich.). So wird sichergestellt, dass auch in der weiteren Produktionskette die mögliche Salmonellenbelastung des Fleisches bekannt wird und von den Lebensmittelunternehmern alle Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu minimieren. 

Zudem hat das Verbraucherschutzministerium auch in diesem Fall, wie schon am 28. Dezember 2017, die zuständigen Lebensmittelmittelüberwachungsbehörden gebeten, betroffene Tierhalter, die unbehandelte Rohmilch direkt ab Hof an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben, über die notwendige Erhitzung dieser Milch zu informieren.

Das Verbraucherschutzministerium weist noch einmal darauf hin, dass von Lebensmitteln, die erhitzt worden sind, wie z.B. pasteurisierter Milch oder durchgebratenem Fleisch, grundsätzlich keine Gefahr durch Salmonellen ausgeht, da die Salmonellen durch die Erhitzung abgetötet werden.

Medien-Information vom 5. Januar 2018 zum Herunterladen  (PDF, 529KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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