Kiel. Die Landeskartellbehörde für Energie hat erneut die aktuellen Fernwärmepreise der nach AVBFernwärmeV versorgten Kunden in Schleswig-Holstein ermittelt. Demnach sind die Fernwärmepreise in Schleswig-Holstein gegenüber den abgefragten Preisen der Jahre 2012/2013 tendenziell gesunken. Die Wärmepreise liegen 2016 im Bereich zwischen knapp 6 und 14 Cent je Kilowattstunde und orientieren sich insgesamt enger am Durchschnittswert als noch 2012/2013. Offenbar haben zahlreiche Unternehmen bestehende Preissenkungspotenziale aus niedrigeren Beschaffungskosten, Effizienzsteigerungen etc. an die Kunden weitergegeben. Ob dies vollumfänglich geschehen ist, lässt sich auf Basis der aktuellen Preisabfrage jedoch nicht beantworten.
So begrüßenswert die Preissenkungen aus Sicht der Endkunden sind, liegen in einer Reihe von Netzen die Fernwärmepreise zum Stichtag 01.07.2016 aber weiterhin über der Aufgreifschwelle von 20 Prozent oberhalb des Durchschnitts. In einigen Netzen wurden die Preise – entgegen dem allgemeinen Branchentrend – zum Teil sogar deutlich erhöht.
Darüber hinaus zeigt die Auswertung der Umfrage 2016 deutlich auf, dass nach wie vor im Bereich der Transparenz der Darstellung der Fernwärmepreise und der Preisanpassungsmodalitäten erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Knapp 60 Prozent der Fernwärmepreise werden nicht öffentlich bekanntgemacht. Gerade vor diesem Hintergrund ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass sich im Vergleich zur Strukturuntersuchung 2014 weitere Unternehmen für eine vollumfängliche Veröffentlichung ihrer Fernwärmepreise entschieden haben. Die Landeskartellbehörde für Energie plädiert weiterhin ausdrücklich für eine Veröffentlichung der Fernwärmepreise im Internet und hält eine verständliche und nachvollziehbare Erläuterung der Preisanpassungen für unverzichtbar, um die Akzeptanz bei den Verbrauchern zu erhöhen und den Wettbewerb in diesem Sektor zu stärken. Die Empfehlung des Bundeskartellamts an den Bundesverordnungsgeber, die (Bundes)Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) entsprechend zu überarbeiten und dort eine Veröffentlichungspflicht festzuschreiben, wird deshalb seitens der Landeskartellbehörde für Energie auch künftig unterstützt.
Abgefragt wurden die aktuellen Fernwärmepreise für drei Musterverbrauchsfälle (Einfamilienhäuser/ Mehrfamilienhäuser sowie Kleingewerbe/ industrielle Großverbraucher) zum Stichtag 01.07.2016. Darüber hinaus wurde die Entwicklung in den Bereichen Preistransparenz und Preisanpassungen genauer in den Blick genommen. Für die Auswertung der Abfrage lagen der Landeskartellbehörde für Energie insgesamt Daten von 40 Fernwärmeunternehmen im Land vor. Diese erneute Abfrage war bereits mit Veröffentlichung des Ergebnisberichts zur Strukturuntersuchung im Sommer 2016 angekündigt worden.
Weiteres Vorgehen der Landeskartellbehörde Im Fokus einer vertieften Prüfung durch die LKartBE stehen nun diejenigen Netze, in denen die Preise den Durchschnittswert um mehr als 20 Prozent übersteigen. Die Landeskartellbehörde für Energie wird in den kommenden Wochen die betroffenen Unternehmen unterrichten und um detaillierte Stellungnahme bitten. Den Unternehmen wird die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Preisgestaltung darzulegen und auf unternehmensindividuelle Umstände wie auch strukturelle Besonderheiten der Netze hinzuweisen. Sofern sich bei der vertieften Überprüfung im Einzelfall der Anfangsverdacht auf missbräuchlich überhöhte Preise bestätigt, wird die Landeskartellbehörde für Energie ein formelles Missbrauchsverfahren gegen die betroffenen Unternehmen einleiten.
Der ausführliche Ergebnisbericht zur Preisabfrage 2016 kann auf der Seite des Ministeriums unter dem Link:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/energiewirtschaft/Downloads/ergebnisberichtFernwaerme.html
abgerufen werden.
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