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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neues Naturschutzgebiet in Schleswig-Holstein – Umweltminister Habeck unterzeichnet Verordnung über die "Wittenborner Heide"

Letzte Aktualisierung: 21.04.2016

KIEL. Schleswig-Holstein hat ein neues Naturschutzgebiet. Die "Wittenborner Heide" im Kreis Segeberg mit 294 Hektar ist künftig geschützt. Eine entsprechende Verordnung hat Umweltminister Robert Habeck unterzeichnet, wie das Ministerium heute (21. April 2016) mitteilte.

Das Gebiet umfasst große Teile des ehemaligen Standortübungsplatzes "Wittenborn" einschließlich eines Teiles des Vogelschutzgebietes "Barker und Wittenborner Heide" und gehört damit für diesen Teilbereich zum europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000. Mit der jetzigen Naturschutzgebietsverordnung wird das bereits im Jahre 2012 einstweilig sichergestellte Gebiet dauerhaft naturschutzrechtlich gesichert.

Das neue Naturschutzgebiet befindet sich als ehemaliger Standortübungsplatz überwiegend im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sowie der Stiftung Naturschutz (Flächen westlich des ehemaligen Standortübungsplatzes). Die östliche Grenze bildet die geplante BAB 20. Das Gebiet umfasst einen historisch-naturnahen Landschaftsausschnitt mit trockenen Heiden, offenen und bewaldeten Dünen, Trockenrasen, mineralischen Grasfluren, Übergangsmooren, Stillgewässern und naturnahen Waldflächen.

"Die Bedeutung des rund 294 Hektar großen Gebietes liegt im Wesentlichen in der relativ unbeeinträchtigten Entwicklung des für diesen Naturraum typischen Landschaftsausschnittes", erläuterte Habeck. "Hier besteht nun die gute Möglichkeit, die Entwicklung von Lebensräumen für Heidelerche, Neuntöter, Uhu, Schlingnatter, Haselmaus und Ameisenlöwe gemeinsam mit BIMA und Stiftung zu sichern und zu verbessern."

Das neue Naturschutzgebiet wird nicht nur die vielfältige Natur im Herzen von Schleswig-Holstein schützen, sondern auch eine attraktive Naherholungslandschaft entwickeln, die als wichtige Basis für die Wochenenderholung der Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Gemeinden dienen kann.
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Gebietes kann weiterhin von zahlreichen Wegen aus erlebt werden. Hunde müssen in der "Wittenborner Heide" allerdings an der Kurzleine mitgeführt werden. Motorfahrzeuge (Quads, Motorcrossmaschinen etc.) sind im Naturschutzgebiet verboten.

Diese Verbote sind aufgrund des besonderen Schutzes für bodenbrütende Vogelarten erforderlich, da das Gebiet für die Heidelerche sowie für weitere schützenswerte Tierarten wie z. B. Wespenbussard, Grün- und Schwarzspecht, Kreuzotter, verschiedene Heuschreckenarten, Schmetterlinge sowie Fledermäuse (In der "Wittenborner Heide" liegt eine Fledermausforschungsstation.) und Pflanzenarten wie Siebenstern, Schattenblümchen Johanniskraut und Reiherschnabel dauerhaft einen attraktiven Lebensraum bieten soll. Für die Besucherlenkung und für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen stellt das Land Schleswig-Holstein daher auch weiterhin entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Der Kreis Segeberg erhält mit der "Wittenborner Heide" sein 15. Naturschutzgebiet und hat damit insgesamt rund 2.399 Hektar Naturschutzgebietsfläche (1,78 Prozent der Kreisfläche; Landesdurchschnitt: rund 3,2 Prozent).


Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
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