Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Krümmel: Einschaltversagen einer Pumpe im Zwischenkühlwassersystem

Letzte Aktualisierung: 20.11.2014

GEESTHACHT/KIEL. Im stillstehenden Kernkraftwerk Krümmel ist es am 18. November 2014 zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen. Durch einen Fehler im Leistungsschalter ließ sich eine der vier Pumpen im Zwischenkühlwassersystem nicht einschalten. Das defekte Bauteil wurde umgehend getauscht und mit der Klärung der Fehlerursache begonnen. Das Zwischenkühlwassersystem steht wieder zur Verfügung.

Das Zwischenkühlwassersystem kann bei Bedarf zur Wärmeabfuhr der im Brennelementlagerbecken eingestellten Brennelemente eingesetzt werden. Es besteht aus vier gleichwertigen Strängen, von denen einer ausgefallen war. Eine Kühlung der Brennelemente war somit zu jeder Zeit gewährleistet.

Die Atomaufsicht hat unabhängige Sachverständige zur Klärung der Fehlerursache hinzugezogen. Das meldepflichtige Ereignis der untersten Kategorie „N“ (INES 0) wurde heute der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet.

Hintergrund:

Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und muss stillgelegt werden. Im derzeitigen Nachbetrieb wird das Zwischenkühlwassersystem nur sehr selten benötigt. Das vierfach redundante System wird im Anforderungsfall benötigt, um die Kühlung der Brennelemente im Lagerbecken sicherzustellen. Aufgrund der zwischenzeitlich mehrjährigen Abklinglagerung der Brennelemente im Lagerbecken findet nur noch eine geringfügige Wärmeentwicklung statt, die bereits durch ein von mehreren zur Verfügung stehenden Systemen abgeführt werden kann.

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Der Sachverhalt wurde heute der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht als meldepflichtiges Ereignis der untersten Kategorie „N“ (Normal) mitgeteilt und auf der internationalen Skala unterhalb der sieben Stufen eingeordnet (INES 0).


Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter |

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen