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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)



Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Logo der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Was ist die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)?

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene, bundesweit geltende Strategie im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie bildet die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln, um die gemeinsam festgelegten Arbeitsschutzziele zu erreichen.

Konkret soll beispielsweise die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder verbessert werden. Dies trägt dazu bei, dass die Betriebe besser beraten und überwacht werden können. Auch das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz soll anwenderfreundlicher und transparenter werden. Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken.

Was sind die Aufgaben der GDA?

Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum - abgestimmt mit den Sozialpartnern - praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Dafür vereinbaren die GDA-Träger gemeinsame Arbeitsschutzziele, verbesserte Beratungskonzepte und Überwachungspraxis sowie verständliche Regeln und Vorschriften.

Gemeinsame Arbeitsschutzziele

Umgesetzt werden die gemeinsam entwickelten Arbeitsschutzziele in bundesweiten Arbeitsprogrammen. Die GDA-Arbeitsprogramme wenden sich insbesondere an die Betriebe – sie unterstützen also Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Arbeitsschutzexperten bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes.

Verbesserte Beratungskonzepte und Überwachungspraxis

Die GDA sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen der Aufsichtsdienste, basierend auf einheitlichen Grundsätzen ( GDA-Leitlinien). Damit werden die personellen Ressourcen von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern arbeitsteilig eingesetzt und die praktische Zusammenarbeit bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verbessert.

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