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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Sicher arbeiten in Schleswig-Holstein


Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Logo der StAUK

Unsere Behörde

  • Wer berät die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit?
  • Wer sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften?
  • Wer überwacht die Sicherheit von Maschinen am Arbeitsplatz?

In Schleswig-Holstein übernimmt die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) diese und weitere Aufgaben des Arbeitsschutzes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit.

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - wer ist das genau?

Die „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ nimmt in Schleswig-Holstein die Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr. Hervorgegangen aus der ehemaligen Gewerbeaufsicht, befindet sich die Staatliche Arbeitsschutzbehörde nun unter dem Dach der Unfallkasse Nord. Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord ist eine untere Landesbehörde, die fachlich unter der Aufsicht des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung steht.

Unser Auftrag

Unser Auftrag ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu verbessern. Arbeitsschutz umfasst nicht nur die technische Ausstattung und den Schutz vor Lärm, Gasen, Stäuben, Vibrationen etc. auch psychische Belastungen, etwa durch Arbeitsorganisation, Führung und Zusammenarbeit, gehören im Sinne eines umfassenden Verständnisses dazu. Wir ergreifen alle Maßnahmen, mit denen Arbeitsunfälle verhütet und Gesundheitsgefahren vermieden werden. Wir sind für alle Betriebe in Schleswig-Holstein zuständig – vom Hafenbetrieb über die Tankstelle bis zur Druckerei.

Wir sind für die Arbeitgeber und die Beschäfigten da, ganz gleich, ob sie als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, als Minijobber oder Aktiv-Jobber in Eingliederungsmaßnahmen arbeiten. Grundlagen unserer Arbeit sind das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG , die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, die Biostoffverordnung - BioStoffV, das Mutterschutzgesetz - MuSchG, das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchGund weitere Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz.

Unsere Ziele

  • Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu vermeiden und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern,
  • Unfälle und Erkrankungen im Sinne eines präventiven betrieblichen Gesundheitsschutzes zu vermeiden,
  • für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit tätig zu werden,
  • Eigenverantwortung und Initiative von Arbeitgebern und Beschäftigten durch Information, Beratung und praktische Hilfen zu fördern,
  • den Vollzug der Rechtsvorschriften durch den Arbeitgeber, in dessen Verantwortung die Durchführung des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb liegt, überwachen.

Unsere Aufgaben

Moderner Arbeitsschutz verbindet den Arbeitnehmerschutz und den Schutz der Öffentlichkeit. Die sichere Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Geräten kommt nicht nur den Beschäftigten am Arbeitsplatz, sondern auch den Verbrauchern zugute.

Gefahren können überall bei der Arbeit lauern. Entsprechend weit gefasst ist das Feld unserer Aufgaben:

  • Beschäftigte vor chemischen, biologischen und physikalischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen,
  • Beschäftigte vor Gefahren zu schützen, die von Maschinen, Werkzeugen und anderen technischen Arbeitsmitteln und -verfahren ausgehen. Wir kümmern uns auch um die Anlagensicherheit.
  • Beschäftigte vor psychischen und sozialen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen,
  • für eine funktionierende Arbeitssicherheitsorganisation zu sorgen,
  • Arbeitsunfälle zu untersuchen und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen anzuordnen,
  • besondere Personengruppen wie Jugendliche, Schwangere, Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Fahrpersonal vor Gefährdungen zu schützen,
  • Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen,
  • Unternehmer, Mitarbeitervertretungen, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen diese Aufgaben überwiegend im Rahmen von Betriebsbesichtigungen vor Ort. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StAUK jederzeit gern zur Verfügung.

Wenn Sie einen Hinweis auf Gefahren an Ihrem oder einem anderen Arbeitsplatz haben, brauchen Sie nicht auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter unseres Hauses zu warten. Wir gehen jedem konkreten Hinweis nach.

Wie Sie uns erreichen?

Kontakt StAUK

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel

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