Wer berät die Arbeitgeber:innen und Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit?
Wer sorgt für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften?
Wer überwacht die Sicherheit von Maschinen am Arbeitsplatz?
In Schleswig-Holstein übernimmt die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord diese und weitere Aufgaben des Arbeitsschutzes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit.
Aufgabenbereiche
Verschiedene Aufgabenbereiche, wie Arbeitsbelastungen, Arbeitszeiten, betriebliche Arbeitsschutzsysteme, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Schutz besonderer Personengruppen (zum Beispiel Schwangere, Jugendliche, Heimarbeiter oder Berufskraftfahrer) oder sichere Produkte und Anlagen werden bearbeitet.
Immer steht der arbeitende Mensch (auch Jugendliche und Schwangere) im Mittelpunkt, sein Arbeitsplatz und der Schutz vor Gefährdungen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von Arbeitsschutz sind neben herkömmlichen, technischen und stoffbezogenen Anforderungen an den Arbeitsplatz auch Fragen psychischer Belastungen und Beanspruchungen zu bearbeiten.
Als Ingenieur:in mit der Zusatzqualifikation Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) überwachen Sie die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen, d.h.--das heißt Sie
beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen,
erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes,
kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften,
überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung,
überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung,
überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung,
überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung,
führen im Rahmen ihrer Tätigkeit orientierende Messungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Gefahrstoffe, Lärm) durch,
führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.
Höhe der Vergütung
Stand:01.12.2022: Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis E12 BG-AT--Berufsgenossenschaftlicher Angestelltentarifvertrag. möglich. Die Zuordnung der Entgeltstufe erfolgt aufgrund des Nachweises einschlägiger Berufserfahrung gemäß § 16 BG-AT--Berufsgenossenschaftlicher Angestelltentarifvertrag.
Interessent:innen sollten über ein technisches, naturwissenschaftliches oder ein anderes für die Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung geeignetes, mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.
Persönliche Fähigkeiten
Bereitschaft, sich in rechtliche Regelwerke (Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Biostoffverordnung u.a.) einzuarbeiten,
gute kommunikative Kompetenz und gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein und persönliche Belastbarkeit,
Führerschein der Klasse B und idealerweise einen eigenen Pkw,
eine entschlussfreudige und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die gut mit unterschiedlichsten Menschen umgehen kann, gern unterwegs ist und Freude an selbständiger wie auch an Teamarbeit hat,
Innovationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgabenfeldern,
uneingeschränkte Tauglichkeit zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst,
berufliche Erfahrungen in der betrieblichen Praxis sind erwünscht.
Neugierig geworden? So kommen wir ins Gespräch:
Senden Sie uns einfach Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Stichwort "SIFA" per Mail zu: BEWE.LASD@lasd.landsh.de
Bei Fragen zur staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord und dem Bewerbungsablauf wenden Sie sich gern an
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