Navigation und Service

Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Sprengstoffrecht



Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Sprengstoff
Sprengstoff

Allgemeines / Grundlagen

Das Sprengstoffrecht regelt den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.

Explosionsgefährliche Stoffe werden nicht nur bei der Sprengung von Gebäuden eingesetzt.

Auch

  • das Feuerwerk zu Silvester,
  • der Airbag im Auto,
  • das Bühnenfeuerwerk,
  • die pyrotechnischen Effekte in Film und Fernsehen und
  • die Kampfmittelräumung

fallen in den Bereich des Sprengstoffgesetz - SprengG.

Pyrotechnik

Unter den Begriff „Pyrotechnik“ fallen verschiedene Kategorien von Feuerwerken, pyrotechnischer Sicherheitseinrichtungen und pyrotechnischer Gegenstände. Je nach Kategorie setzt der Umgang mit pyrotechnischen Stoffen oder Einrichtungen ein bestimmtes Alter, eine Erlaubnis oder besondere Fachkunde voraus:

Kategorie

Altersbeschränkung

Erlaubnis und Fachkunde erforderlich?

Beispiele

Feuerwerk

F1

12 Jahre

nein

Kinder- und Jugendfeuerwerk

F2

18 Jahre

nein (mit Ausnahmen*)

Silvesterfeuerwerk

F3

18 Jahre

nur Erlaubnis

Mittelfeuerwerk

F4

21 Jahre

ja

Großfeuerwerk

Pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen

P1

18 Jahre

Nein, Sachkunde erforderlich

Gurtstraffer und Airbag P1

P2

21 Jahre

ja

Stoppine

Pyrotechnische Gegenstände Theater und Bühne

T1

18 Jahre

Nein

 

T2

21 Jahre

ja

 

*Ausnahme: Erlaubnis erforderlich bei Zulassung der Pyrotechnik im Ausland und Verwendung von höheren Satzmengen als in Deutschland zugelassen.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 können grundsätzlich während des ganzen Jahres verkauft werden.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember Verbraucher:innen überlassen werden.

Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 bereits ab dem 28. Dezember verkauft werden.

Weitere Informationen zum Verkauf pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester finden Sie hier.

 

Pyrotechnik
Pyrotechnik

Kampfmittelbeseitigung

Die Kampfmittelbeseitigung unterteilt sich in Sondierung und Räumung. Die Sondierung wird von Fachfirmen ausgeführt. Die Räumung der Kampfmittel erfolgt in der Regel durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein.

Die Räumstellen, an denen Sondierungen durchgeführt werden, sind zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Sprengstoffe

Sprengstoffe werden in unterschiedlichen Fachbereichen bei kontrollierten Sprengungen eingesetzt, z.B.:

  • bei allg. Sprengarbeiten
  • bei Heißen Massen
  • bei Schneefeldern
  • für geophysikalische Zwecke
  • für Sprengungen unter Tage

Die Anzeige der Sprengungen hat bei Einzelsprengungen 1 Woche und bei mehreren gleichartigen Sprengungen 4 Wochen vorher zu erfolgen.

 

Sprengstoff
Sprengstoff

Erlaubnisse und Befähigungsscheine

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder handeln will, braucht dazu eine Erlaubnis und gegebenenfalls einen Befähigungsschein

Eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Person eine ausreichende Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung besitzt. Diese wird durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen. Die entsprechende Fachkunde ist durch einen Lehrgang bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger nachzuweisen.

  • Erlaubnis für selbständige Unternehmer (§ 7 SprengG),
  • Befähigungsschein (§ 20 SprengG) für gewerblichen Umgang,
  • Erlaubnis für nicht gewerblichen Erwerb und Umgang (§ 27 SprengG).

Die Zuständigkeit für die nicht gewerblichen Erlaubnisse (§ 27 SprengG) liegt bei den Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Neben den Erlaubnissen und Befähigungsscheinen sind gesonderte Genehmigungen beziehungsweise Anzeigen erforderlich:

  • Genehmigung der Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen (§ 17 SprengG),
  • Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde (§ 32 ff. 1. SprengV),
  • Anzeige von Sprengungen gemäß § 1 3. SprengV,
  • Anzeige des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk (Pyrotechnik).
  • Anzeige von Umgang mit Airbag und Gurtstraffern,
  • Anzeige von Räumstellen,
  • Anzeige von verantwortlichen Personen und
  • Anzeige der Eröffnung oder Schließung eines Betriebes oder Zweigstelle gemäß § 14 SprengG

Die Anzeigen sind fristgerecht, gerne auch digital, an poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de zu senden.

Die Formulare für die einzelnen Anliegen finden Sie im Bereich Formulare zu Sprengstoff und Pyrotechnik oder weiter unten auf dieser Seite.

 

Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

  • überwacht die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes in Schleswig-Holstein,
  • erteilt Erlaubnisse für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen,
  • stellt Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Beschäftigte aus, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, und
  • erteilt Genehmigungen für Sprengstofflager.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen