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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Begasungen



Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Begasungen
Begasungen

Allgemeines / Grundlagen

Begasungen sind Tätigkeiten zur zielgerichteten Bekämpfung von Schadorganismen unter Verwendung von Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln. Die verwendeten Stoffe, welche während der Begasung gasförmig freigesetzt werden, sind mit einer hohen gesundheitlichen Gefährdung verbunden. Entsprechend sind bei Begasungen besondere Anforderungen zu beachten.

  • Bei der Durchführung und Festlegung von Schutzmaßnahmen sind vor allem die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten.
  • So dürfen Begasungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen (Beschäftigte und Dritte) oder auf die Umwelt haben.
  • Grundsätzlich ist im Vorwege einer Begasung zu prüfen, ob es alternative Präventions- oder Bekämpfungsmaßnahmen gibt.
  • Begasungen dürfen nur mit Biozid-Produkten durchgeführt werden, die für die Anwendungsmethode „Begasung“ zugelassen oder registriert und somit verkehrsfähig sind.
  • Begasungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden.
  • Insbesondere sind zu begasende Räume, Transporteinheiten bzw. zu begasende Güter ausreichend abzudichten.

Pflichten der Arbeitgeber

  • Unternehmen, die Begasungen durchführen wollen, benötigen eine Erlaubnis.
  • Begasungen sind mindestens eine Woche vor der Begasung anzuzeigen.
    • Bei Begasungen, die regelmäßig wiederholt werden und bei denen die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben, kann eine Sammelanzeige beantragt werden.
    • Ausnahmen von der Anzeigepflicht:
      • Begasungen in vollautomatisch programmgesteuerten Sterilisatoren im medizinischen Bereich, die einem verfahrens- und stoffspezifischen Kriterium entsprechen (Niedertemperatur-Dampf-Formaldehyd-(NTDF)-Verfahren zur Sterilisation im Gesundheitswesen)
      • Begasungen im medizinischen Bereich oder innerhalb ortsfester Sterilisationskammern.
Begasungen
Begasungen

Begasungen, die unter diese Ausnahmeregelungen fallen sind einmalig unternehmensbezogen anzuzeigen.

  • Bei jeder Begasung ist eine verantwortliche Person, die Inhaber eines Befähigungsscheins (Befähigungsscheininhaber) ist, zu bestellen.
  • Mindestens eine weitere, sachkundige Person muss neben der verantwortlichen Person während der Begasung vor Ort sein.
  • Kennzeichnung der begasten Räume oder Transporteinheiten.
  • Jede Begasung ist zu dokumentieren.
  • Am Begasungsort müssen außerdem geeignete Erste-Hilfe-Mittel vorhanden sein.
  • Besondere Anforderungen gibt es an den Umgang mit Transporteinheiten bei denen nicht bekannt und nicht auszuschließen ist, dass sie begast wurden. Dies ist häufig bei Containerimporten aus dem Nicht-EU-Ausland der Fall.

Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

  • Überwachung der Vorgaben zu den Begasungen
  • Erteilung von Erlaubnissen
  • Erteilung von Befähigungsscheinen
  • Entgegennahme von Begasungsanzeigen
  • Anerkennung von Sachkundelehrgängen

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