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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Arbeitsstätten



Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Fluchtwegsbeschilderung
Arbeitsstätten

Arbeitsstätten

Der Begriff der Arbeitsstätte ist weit gefasst. Darunter fallen nicht nur Arbeitsplätze in Gebäuden, sondern auch im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden, soweit sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind oder zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zur Arbeitsstätte gehören auch Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb der Betriebsstätte.

Arbeitsstättenverordnung

Eine Kernvorschrift des Arbeitsschutzes ist die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassene Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Die Arbeitsstättenverordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Auf diese Weise sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden, deren Ursachen in einer nicht ordnungsgemäß oder nicht menschengerecht eingerichteten oder betriebenen Arbeitsstätte liegen.

Arbeitsstätten
Arbeitsstätten

Inhalt der Arbeitsstättenverordnung

Die Verordnung enthält vor allem allgemeine Schutzziele und verzichtet weitgehend auf Detailregelungen. Dies erleichtert es dem Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer individuellen betrieblichen Situation festzulegen.

Die wesentlichen Vorgaben befinden sich in der Verordnung selbst, die unter anderem spezifische Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, an Fluchtwege und an den Nichtraucherschutz stellt.

Im Anhang der Verordnung erfolgt eine nähere Konkretisierung durch spezifische Anforderungen an die Konstruktion, Ausstattung und Gestaltung von Arbeitsstätten. So werden beispielsweise die Raumabmessung, die Türen, die Verkehrswege, die Sicherheitskennzeichnung, die Bewegungsflächen, die Raumtemperatur, die Anforderungen an Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts-, Erste-Hilfe-Räume und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen geregelt. Ebenfalls geregelt ist, wie Arbeitsplätze im Freien und auf Baustellen auszustatten sind.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erhält der Arbeitgeber mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

  • Diese konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
  • Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt.
  • Sofern er die Regeln nicht anwendet, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen.

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