Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) führt regelmäßig zu verschiedenen Schwerpunktthemen Kampagnen und Aktionen durch. Dabei werden die Kontrollaktivitäten für einen gewissen Zeitraum in den Schwerpunktbereichen intensiviert. Nachfolgend finden Sie einige dieser Schwerpunktaktionen
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei ihrer Arbeit oder auf den täglichen Arbeitswegen oder auf Dienstwegen (alle mit der Arbeit verbundenen Fahrten, Flügen und Gängen) erleiden.
Der Begriff der Arbeitsstätte ist weit gefasst. Darunter fallen nicht nur Arbeitsplätze in Gebäuden, sondern auch im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden, soweit sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind oder zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zur Arbeitsstätte gehören auch Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb der Betriebsstätte.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Er besteht aus vielen winzigen Fasern, die z.B. durch Witterung, Abnutzung oder äußere Einwirkungen freigesetzt werden können. Auch durch Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien, z.B. bei Schleif- oder Abrissarbeiten, können Fasern freigesetzt werden. Asbestfasern sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen, geruchsneutral und können daher unbemerkt in die Atemwege gelangen. Sind sie erst einmal in die Lunge gelangt, können sie weder abgebaut noch ausgeschieden werden. Dadurch verursachen die Fasern dauerhafte Reizungen des umlagernden Gewebes und können Krankheiten wie Asbestose verursachen, die im schlimmsten Falle Lungen- und Bauchfellkrebs begünstigen.
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