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Staatsanwaltschaften
in Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern
(Informationen nach Artikel 13 DSGVO)

Letzte Aktualisierung: 22.05.2023

Stand: 30.03.2023

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Sie werden nachfolgend aufgrund Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über den Umfang dieser Datenverarbeitung und darüber informiert, wann welche Kategorien personenbezogener Daten wie lange gespeichert und wie sie für welche Zwecke verwendet werden.

1. Verantwortliche Stelle

Staatsanwaltschaft bei dem

Landgericht Itzehoe
- Verwaltung -

Feldschmiedekamp 2

25524 Itzehoe

E-Mail: verwaltung@staiz.landsh.de

 

2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein

- Datenschutzbeauftragte/r –

Gottorfstraße 2

24837 Schleswig

E-Mail: datenschutz@gsta.landsh.de

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • a) Zweck
    • Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren durch die zuständige Personalbearbeitung wie folgt durchzuführen:
  • Eingangsbestätigung
  • Erstellung Bewerbungsliste(n)
  • Einladung zum Vorstellungs- und/oder Auswahlgespräch
  • Durchführung der Vorstellungs- und Auswahlgespräche
  • Auswahlentscheidung
  • Absage/ Zusage

 

Dazu werden regelmäßig folgende Informationen von Ihnen verarbeitet, die in den jeweiligen Datenverarbeitungssystemen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe gespeichert werden. Hierbei handelt es sich um die Daten, die sich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, insbesondere aus Ihren Bewerbungsunterlagen, dem Inhalt einer ggf. beigezogenen Personalakte oder Vorstellungsgesprächen ergeben:

 

  • Persönliche Identifikationsangaben (Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit usw.);
  • Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
  • Angaben zum Werdegang (Person, Schule, Ausbildung);
  • Angaben zur Erfüllung der Anforderungskriterien gemäß Stellenprofil/Stellenausschreibung
  • Angaben zu sonstigen Qualifikationen;
  • besonders geschützte Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 DSGVO (z. B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung oder Gesundheitsdaten zur Feststellung der Arbeits-/Dienstfähigkeit).

 

Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens benötigen wir von Ihnen diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Entscheidung über die Eingehung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung zur Folge haben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Bewerbung folglich ggf. nicht vollumfänglich bearbeitet bzw. fehlende Informationen können nicht berücksichtigt werden.

 

  • b) Rechtsgrundlagen
  • 85 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG)
  • 6 Abs. 1 Landesrichtergesetz (LRiG)
  • 15 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)

 

Die Verarbeitung von mitgeteilten Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 DSGVO erfolgt nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b DSGVO i. V. m. § 164 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (SGB IX).

 

4. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert.

Für den Fall, dass eine Bewerbung zur Einstellung führt, werden die mit der Bewerbung übermittelten Unterlagen weiterverarbeitet und in die Personalakte überführt.

Sofern Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, werden Ihre Bewerbungsunterlagen (z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen) so lange gespeichert, wie dies nach Artikel 17 Absatz 3 DSGVO erforderlich ist, oder mit Ihnen andere Verfahrensabsprachen getroffen werden, längstens jedoch solange Aufbewahrungsvorschriften dies vorschreiben.   

 

Gemäß Nr. 1.4.2 Buchstabe c und d der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung (JSchrAufbVO) sind Unterlagen über Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Personalakten einmünden, sechs Monate, mit Einwilligung in eine längere Datenspeicherung zwei Jahre aufzubewahren, sofern sie nicht vom Landesarchiv übernommen werden. Die Aufbewahrungs- und Speicherfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Weglegung der Akten angeordnet wurde (§ 4 Abs. 1 Satz 1 JSchrAufbVO). Als Jahr der Anordnung der Weglegung gilt das Jahr, in dem die letzte Verfügung zur Sache ergangen ist (§ 4 Abs. 2 Nr. 6 JSchrAufbVO). Beträgt die Aufbewahrungs- und Speicherungsfrist weniger als ein Jahr, beginnt sie mit Ablauf des Monats, in dem die Weglegung der Akten angeordnet wird oder die letzte Verfügung zur Sache ergangen ist (§ 4 Abs. 6 Satz 1 JSchrAufbVO).

 

Für den Fall, dass Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, werden Ihre Bewerbungsunterlagen unverzüglich gelöscht.

 

5. Empfänger

Im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren werden personenbezogene Daten an nachfolgende Stellen übermittelt oder zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Mitglieder der Personalvertretungen
  • Gleichstellungsbeauftragte,
  • Schwerbehindertenvertretung.

 

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen ihrer Beteiligung im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ggf. dem Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein übermittelt.

 

Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe bedient sich bei der Bereitstellung, Wartung oder Pflege von IT-Systemen (z. B. MS Word, MS Excel oder MS Outlook) der Auftragsverarbeitung durch Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, als IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung.

Für die Durchführung von Personalauswahlverfahren nutzt die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Itzehoe auch das Stellenportal Interamt, welches durch die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH betrieben wird. Sollten Sie sich über das Stellenportal Interamt bewerben, können Sie die Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Interamt der dortigen Datenschutzerklärung entnehmen: Datenschutzerklärung (interamt.de).

 

6. Rechte der Betroffenen

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten Sie betreffende personenbezogene Daten unrichtig sein, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 18 DSGVO)

 

Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO) gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu, die Sie wie folgt erreichen können:

 

Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

Postfach 71 16

24171 Kiel

 

Telefon: 0431 988-1200

Telefax: 0431 988-1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

 

Weiter Informationen können dem Internetauftritt der Landesbeauftragten (https://www.datenschutzzentrum.de) entnommen werden.



 

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