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Staatsanwaltschaften
in Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern der StA Lübeck (Informationen nach Artikel 13 DS-GVO)

Letzte Aktualisierung: 28.05.2020

Stand: 10.07.2019


Die Staatsanwaltschaft Lübeck verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Sie werden nachfolgend aufgrund Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über den Umfang dieser Datenverarbeitung und darüber informiert, wann welche Kategorien personen-bezogener Daten wie lange gespeichert und wie sie für welche Zwecke verwendet werden.


1. Verantwortliche Stelle
Staatsanwaltschaft Lübeck
- Verwaltung -
Travemünder Allee 9
23568 Lübeck
E-Mail: verwaltung@stahl.landsh.de


2. Datenschutzbeauftragte
Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wie folgt:
Staatsanwaltschaft Lübeck - Datenschutzbeauftragte/r -
Travemünder Allee 9
23568 Lübeck
E-Mail: kontakt@stahl.landsh.de


3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
a) Zweck
Die Staatsanwaltschaft Lübeck verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Be-werbungs- und Einstellungsverfahrens (Erfassung und Verwaltung der Bewerbung) und nimmt diese in eine Bewerberliste auf, wenn nicht bereits vorher eine Mitteilung erfolgt, dass die Bewerbung im Aus-wahlverfahren nicht berücksichtigt werden kann.


Dazu werden regelmäßig folgende Informationen von Ihnen verarbeitet, die in den jeweiligen Daten-verarbeitungssystemen der Staatsanwaltschaft Lübeck gespeichert werden:

- Persönliche Identifikationsangaben (Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, usw.);
- Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
- Angaben zum Werdegang (Person, Schule, Ausbildung);
- Angaben zu Qualifikationen;
- ggf. besonders geschützte Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 DS-GVO (z. B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung).


b) Rechtsgrundlagen
- § 85 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG)
- § 15 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
Die Verarbeitung von mitgeteilten Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 DS-GVO erfolgt nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b DS-GVO i. V. m. § 164 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (SGB IX).


4. Speicherdauer
Die Staatsanwaltschaft Lübeck speichert die personenbezogenen Daten, solange diese für den erhobenen Zweck nach Art. 17 DS-GVO erforderlich sind, längstens jedoch solange Aufbewahrungsvorschriften dies vorschreiben. Für den Fall, dass eine Bewerbung zur Einstellung führt, werden die mit der Bewerbung übermittelten Unterlagen weiterverarbeitet und in die Personalakte überführt.


Gemäß Nr. 1.4.2 Buchstabe c und d der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung (JSchrAufbVO) sind Unterlagen über Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Personalakten einmünden 6 Monate, mit Einwilligung in eine längere Datenspeicherung zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Weglegung der Akten angeordnet wurde (§ 4 Abs. 1 Satz 1 JSchrAufbVO).


5. Empfänger
Im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren werden personenbezogene Daten an nachfolgende Stellen übermittelt oder zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist:


- Mitglieder der Personalvertretungen/ Mitbestimmungsgremien,
- Gleichstellungsbeauftragte,
- Schwerbehindertenvertretung.


Die Staatsanwaltschaft Lübeck bedient sich bei der Bereitstellung, Wartung oder Pflege von IT-Systemen (z. B. MS Word, MS Excel oder MS Outlook) der Auftragsverarbeitung durch Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, als IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung.


6. Rechte der Betroffenen
Wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, stehen Ihnen nach der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15) sowie Rechte auf Berich-tigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und ein Recht auf Datenüber-tragbarkeit (Art. 20) gegen die Staatsanwaltschaft Lübeck zu. Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbei-tung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu, die Sie wie folgt erreichen können:


Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Postfach 71 16
24171 Kiel


Telefon: 0431 988-1200
Telefax: 0431 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de


Weiter Informationen können dem Internetauftritt der Landesbeauftragten (https://www.datenschutzzentrum.de) entnommen werden.

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