Navigation und Service

Staatsanwaltschaften
in Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern (Informationen nach Artikel 13 DS-GVO)

Letzte Aktualisierung: 05.08.2020

Stand: 05.08.2020

Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Sie werden nachfolgend aufgrund Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über den Umfang dieser Datenverarbeitung und darüber informiert, wann welche Kategorien personenbezogener Daten wie lange gespeichert und wie sie für welche Zwecke verwendet werden.


1. Verantwortliche Stelle

Der Generalstaatsanwalt
des Landes Schleswig-Holstein
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

E-Mail: verwaltung@gsta.landsh.de


2. Datenschutzbeauftragte/r

Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wie folgt:

Der Generalstaatsanwalt
des Landes Schleswig-Holstein
- Datenschutzbeauftragte/r -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

E-Mail: datenschutz@gsta.landsh.de


3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
a) Zweck
Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens (Erfassung und Verwaltung der Bewerbung) und nimmt diese in eine Bewerberliste auf, wenn nicht bereits vorher eine Mitteilung erfolgt, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden kann.

Dazu werden regelmäßig folgende Informationen von Ihnen verarbeitet, die in den jeweiligen Datenverarbeitungssystemen des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein gespeichert werden:

- Persönliche Identifikationsangaben (Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, usw.);
- Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
- Angaben zum Werdegang (Person, Schule, Ausbildung);
- Angaben zu Qualifikationen;
- ggf. besonders geschützte Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 DS-GVO (z. B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung).

b) Rechtsgrundlagen
- § 85 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG)
- § 15 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
Die Verarbeitung von mitgeteilten Gesundheitsdaten i. S. d. Art. 9 DS-GVO erfolgt nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b DS-GVO i. V. m. § 164 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (SGB IX).


4. Speicherdauer

Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein speichert die personenbezogenen Daten solange diese für den erhobenen Zweck nach Art. 17 DS-GVO erforderlich sind, längstens jedoch solange Aufbewahrungsvorschriften dies vorschreiben. Für den Fall, dass eine Bewerbung zur Einstellung führt, werden die mit der Bewerbung übermittelten Unterlagen weiterverarbeitet und in die Personalakte überführt.

Gemäß Nr. 1.5.2 Buchstabe c und d der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung (JSchrAufbVO) sind Unterlagen über Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Personalakten einmünden 6 Monate, mit Einwilligung in eine längere Datenspeicherung zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Weglegung der Akten angeordnet wurde (§ 4 Abs. 1 Satz 1 JSchrAufbVO).


5. Empfänger

Im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren werden personenbezogene Daten an nachfolgende Stellen übermittelt oder zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist:

- Mitglieder der Personalvertretungen/ Mitbestimmungsgremien,
- Gleichstellungsbeauftragte,
- Schwerbehindertenvertretung.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen ihrer Beteiligung im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ggf. an die Leitende Oberstaatsanwalt oder den Leitenden Oberstaatsanwalt übermittelt, in deren oder dessen Behörde die Bewerberin oder der Bewerber eingesetzt werden soll.

Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein bedient sich bei der Bereitstellung, Wartung oder Pflege von IT-Systemen (z. B. MS Word, MS Excel oder MS Outlook) der Auftragsverarbeitung durch Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, als IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung.


6. Rechte der Betroffenen
Wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, stehen Ihnen nach der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15) sowie Rechte auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) gegen den Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein zu. Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu, die Sie wie folgt erreichen können:


Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Postfach 71 16
24171 Kiel


Telefon: 0431 988-1200
Telefax: 0431 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de


Weiter Informationen können dem Internetauftritt der Landesbeauftragten (https://www.datenschutzzentrum.de) entnommen werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen