Strafanzeigen können sowohl persönlich (Regelfall) als auch schriftlich, ggf. per E-Mail, bei der örtlichen oder nächstgelegenen Polizeidienststelle erstattet werden.
Auch die persönliche Aufnahme von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft ist möglich.
Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) des/der Anzeigenden und nach Möglichkeit Kopien aller für die Sache relevanten Schriftstücke. Ferner ist es hilfreich, wenn die Personendaten aller beteiligten Personen genannt werden können (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift des/der Beschuldigten und der ggf. vorhandenen Zeugen).
Die Erstattung einer Strafanzeige ist kostenfrei.