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Thema : Berufliche Bildung

Richtlinie Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht 2024


Auch 2024 gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung bei Blockunterricht.

Letzte Aktualisierung: 17.04.2024


Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Wohnort der/des Auszubildenden muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 25.11.2024 möglich.
  • Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt oder ggf. nachgereicht werden:
    1. Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
    2. Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
    3. Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 06.12.2024).
  • Der Antrag kann online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Den unterschriebenen Antrag senden Sie postalisch oder per E-Mail an das:

    SHIBB Landesamt / Sachgebiet 20 / Unterbringungskosten

    SHIBB Landesamt /Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung/ Dezernat 20 / Unterbringungskosten

    Muhliusstraße 38, 24103 Kiel


  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnung über die Unterbringungskosten). Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 06.12.2024 im SHIBB vorliegen.

Richtlinie und Antrag

Hier finden Sie die aktuelle Richtlinie zum Download Richtlinie Unterbringung

Hier kommen Sie zum Antragsformular Unterbringungskosten 2024 (docx, 68KB, Datei ist barrierefrei).

Sie haben weitere Fragen? internatskosten@shibb.landsh.de

Fragen und Antworten

Wie läuft das Antragsverfahren ab?


Den Antrag von der Internetseite ausgedruckt und ausgefüllt an das SHIBB (SG 20) schicken. Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen. Der Antrag muss bis zum 25.11.2024 im SHIBB eingegangen sein.

Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?


Die Auszahlung erfolgt nach der Zusendung des unterschriebenen vereinfachten Verwendungsnachweises und der Rechnung über die Höhe der Unterbringungskosten. Diese Unterlagen müssen spätestens bis zum 06.12.2024 beim SHIBB eingegangen sein.

Kann auch für den Besuch mehrerer Schulblocks ein Zuschuss beantragt werden?

Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,- Euro nicht übersteigen.

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