Masterplan zur landesweiten Schulentwicklung - in der Umsetzung
Die Landesregierung hat das SHIBB im Rahmen eines Masterplans mit der Erarbeitung einer landesweiten Schulentwicklungsplanung für die Duale Berufsausbildung beauftragt. Das Projekt der landesweiten Schulentwicklung hat mit der Erstellung des Masterplans (Juli 2024) einen ersten Abschluss gefunden. Auf der Basis eines Ersten und Zweiten Gesamtentwurfs (November 2023/ Januar 2024 bzw. April 2024) ist der finale Gesamtplan erarbeitet worden. Sie finden diesen - wie auch den Ersten und Zweiten Gesamtentwurf - unten unter den Downloads. Dieser finale Plan ist im Juli 2024 verabnschiedet worden und wird im Wesentlichen in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 umgesetzt.
Letzte Aktualisierung: 18.10.2024
1. Grundlagen des Masterplans:
Der Fachkräftemangel stellt die Wirtschaft in Schleswig-Holstein vor große Herausforderungen. Die Studie der Fachhochschule Kiel im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (Februar 2024) hat deutlich gemacht, dass bis 2035 mit einer Lücke von mindestens 3250.000 Fachkräften in Schleswig-Holstein zu rechnen ist, davon allein ca. 200.000 mit einer abgeschlossenen Dualen Ausbildung. Die Modernisierung der dualen Berufsausbildung ist ein Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Berufsbildenden Schulen stehen zudem vor fachlichen Herausforderungen, da die Dekarbonisierung und der Klimawandel, die Digitalisierung und die Fortschritte bei der Nutzung der Künstlichen Intelligenz gegenwärtig zu einer dynamischen Entwicklung der Berufe führen.
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Schleswig-Holstein hat ein funktionierendes System aus 35 Berufsbildenden Schulen, an denen 250 Berufe beschult werden. Diese werden für die Zukunft fit gemacht, indem die Standorte der Berufsbildenden Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren in der Fläche erhalten werden und die Qualität des Unterrichts durch eine Profilbildung der Schulen gestärkt wird. Dabei werden auch die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt und z.B. hybride Lernformen weiterentwickelt.
Ein maßgeblicher Faktor für den Erfolg der Berufsbildenden Schulen ist die Versorgung mit Lehrkräften: Die Zuweisung von Lehrkräften an die einzelnen Schulen ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Da die Zahl der Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung in den vergangenen Jahren abgenommen hat, kann der Berufsschulunterricht nicht an allen Schulen wie erforderlich erteilt werden. So werden z.B. verschiedene Berufe zusammen beschult, was Auswirkungen auf die Unterrichtsqualität haben kann und im Einzelfall können Bildungsgänge aufgrund zu geringer Auszubildendenzahlen gar nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Berufsbildenden Schulen haben zur Bewältigung dieser Situation kreative Lösungen vor Ort entwickelt. Außerdem wurden zusätzliche Lehrkräftestellen vom Land bereitgestellt. Um das System der Beruflichen Bildung dauerhaft innovativ und nachhaltig aufzustellen, braucht es eine zentrale Steuerung, die ausgewogene und auskömmliche Beschulungen gewährleistet.
Mit dem Masterplan zur landesweiten Schulentwicklungsplanung in der beruflichen Bildung schafft die Landesregierung Schleswig-Holstein den Rahmen, um im ganzen Land das System der Berufsbildenden Schulen zu erhalten und eine gute Ausstattung aller Schulen zu gewährleisten.
2. Aktueller Stand:
Das Projekt der landesweiten Schulentwicklung hat mit der Erstellung des Masterplans (Juli 2024) einen ersten Abschluss gefunden. Auf der Basis eines Ersten und Zweiten Gesamtentwurfs (November 2023/ Januar 2024 bzw. April 2024) ist der finale Gesamtplan erarbeitet worden. Sie finden diesen - wie auch den Ersten und Zweiten Gesamtentwurf - unten unter den Downloads.
Der Prozess wird wie folgt fortgesetzt:
Zeitlich gestaffelte Umsetzung des Masterplans seit dem Schuljahr 2024/25 bis ca. 2030. Beachte: Zur Verlagerung von Standorten, die bestimmte Berufe beschulen, wird es - bis auf wenige Ausnahmen - erst zum Schuljahr 2025/26 kommen. Im laufenden Schuljahr 2024/25 wird diese Verlagerung vorbereitet.
Überführung des Projekts Masterplan in einen kontinuierlichen Prozess der landesweiten Schulentwicklungsplanung für die Beruflichen Schulen (langfristig).
3. Ergebnisse des Masterplans:
3.1. Berufe ohne Regelungsbedarf:
Das SHIBB hat eine Gruppe von insgesamt 160 Berufen (knapp zwei Drittel aller Berufe / ca. 80 % der Schüler/-innen) identifiziert, deren Beschulung in der bestehenden Form fortgesetzt werden kann. Diese Berufe ohne Regelungsbedarf sind:
funktionierende Landesberufsschulen,
funktionierende Bezirksfachklassen,
Berufe, die auskömmlich beschult werden,
auslaufende Berufe.
Die Berufe ohne Regelungsbedarf werden weiter beobachtet, so dass ggf. Handlungsbedarf festgestellt werden kann.
3.2. Berufe mit Regelungsbedarf:
Bei den übrigen Berufen (ca. 30% der Berufe / ca. 20% der Schüler/-innen), für die ein Regelungsbedarf besteht, sieht der Masterplan folgende Maßnahmen vor:
Basisberufe:
Etwa ein Zehntel der Berufe wird zukünftig als sog. Basisberuf oder regionaler Basisberuf in Bezug auf die Personalausstattung subventioniert, um die ortsnahe Beschulung in der Fläche zu sichern.Der flächendeckende Erhalt von Basisberufen ist bedeutsam, weil diese Berufe für die Jugendlichen, die etwas jünger und damit weniger mobil sind, leichter zugänglich sein müssen. D. h. sie müssen in erreichbarer Nähe vorgehalten werden und bleiben so zugleich attraktiv. Zudem sind diese Berufe für die regionale Wirtschaft von Bedeutung und für die Energiewende erforderlich, die ohne die meisten dieser Berufe nicht bewerkstelligt werden kann. Zudem sollen regionale Basisberufe in bestimmten Regionen entsprechend der Landesentwicklungsplanung ortsnah beschult werden. Dies betrifft Ausbildungsberufe für die Landwirtschaft und den Tourismus.
Landesberufsschulen mit sehr wenigen Schülerinnen und Schülern:
Landesberufsschulen (LBS), die zwar von einer geringeren Anzahl von Schülerinnen/Schülern besucht werden, an denen aber nach der sog. Splitterberufeliste der Kultusministerkonferenz (KMK) auch Jugendliche aus anderen Bundesländern beschult werden, werden in Bezug auf ihre Personalausstattung ebenfalls unterstützt.
Absprachen zwischen Schulen fördern:
Regionale Tische: Nahe gelegene Schulen tauschen Berufe bzw. stimmen sich ab, so dass Berufe auskömmlich beschult werden können und die Fahrzeiten für die Auszubildenden sich nicht oder nur wenig verlängern.
Runde Tische: Abstimmung zu Berufen auf Bezirks- oder Landesebene.
Digitalisierung: Hier geht es um folgende Aufgaben:
Kultur der Digitalität: Eine sich stetig verändernde digitale Realität verändert auch die beruflichen Anforderungen. Darauf muss das berufsbildende Lernen und Lehren reagieren. Acht EFRE-REACT-Projekte an Berufsbildenden Schulen Schleswig-Holsteins untersuchen die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen des Unterrichts im virtuellen Raum.
Synchrones Lernen / Hybridunterricht: eine Möglichkeit, lange Fahrzeiten zur Berufsschule durch Homeschooling oder Distanzunterricht in einer nahe gelegenen Schule.
Gabelbeschulung: Verschiedene Berufe können laut Rahmenlehrplänen im ersten und mitunter auch im zweiten Lehrjahr gemeinsam beschult werden und werden erst danach getrennt unterrichtet. So können die Auszubildenden im ersten und ggf. zweiten Ausbildungsjahr auch in Berufen mit wenigen Auszubildenden noch vor Ort im Rahmen einer beruflichen Grundbildung beschult werden. Erst ab dem zweiten oder dem dritten Ausbildungsjahr kommt es aus Gründen der Sicherung der Fachlichkeit und Unterrichtsqualität zu Konzentrationen der Schulstandorte. Dann sind die Jugendlichen älter und meistens auch mobiler.
Die Beruflichen Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren der vier schleswig-holsteinischen Großstädte Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck beschulen in einigen Ausbildungsberufen Schülerinnen und Schüler, für die die Schulen nach Schulgesetz § 24 Abs. 5 nicht die zuständigen Schulen sind. Nach dem Schulgesetz müssen Schülerinnen bzw. Schüler in dem Kreis zur Schule gehen, in dem ihr Ausbildungsbetrieb liegt, sofern ihr Beruf dort beschult wird. Das Schulgesetz sieht allerdings auch die Möglichkeit vor, dass betroffene Jugendliche einen Antrag auf Schulwechsel stellen können, sofern die nicht-zuständige Schule näher oder verkehrsgünstiger zum Ausbildungsbetrieb oder Wohnort liegt. Vorteile einer konsequenten Anwendung dieser Bestimmung:
Fahrzeiten für die Auszubildenden werden reduziert,
Unterstützung der Schulen im Umland der Oberzentren.
Nicht-auskömmliche Berufe:
Führen die bisher genannten Ansätze zu keiner tragfähigen Lösung, wird es zur Bildung neuer Bezirksfachklassen (BFK) und Landesberufsschulen (LBS) kommen.
Berufe mit verzögerter Umsetzung
Hier geht es um Änderungen bei Berufen, die nicht ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. So soll z.B. an der Westküste beobachtet werden, ob durch die Northvolt-Ansiedlung nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung in der Region, sondern auch die duale Ausbildung angeregt wird. Bis zum Herbst 2028 werden die Berufe analysiert. Sollte sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler verändern, könnte sich ein Anpassungsbedarf ergeben, der entweder zu einem Ausbau der Angebote oder einer Konzentration im Wege der Ausschreibung als BFK oder LBS führen könnte.
Welche Berufe von den genannten Maßnahmen betroffen sind, wird im Masterplan erläutert. Diesen finden Sie in allen drei Versionen unter den Downloads.
Beachte: Für insgesamt max. 10 % der Schülerinnen/Schüler wird es zu einer Änderung der Schulstandorte kommen!
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