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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Anlage 1 Infoblatt Betriebliches Eingliederungsmanagment

Letzte Aktualisierung: 16.11.2022

Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist in Fällen, in denen Beschäftigte (sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte) innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Anlage 1 Infoblatt Betriebliches Eingliederungsmanagment (PDF, 28KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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