• Schulanerkennung und Schulaufsicht über die staatlich anerkannten Schulen, z. B. in Beschwerdefällen
• Zulassungsverfahren für die Prüfungen
• Zeugnis- und Urkundenerteilung / Rücknahme und Widerruf von Berufserlaubnissen
• Verkürzungsanträge
• Schulwechsel
• Zweitschriften (Merkblatt) + Erklärung
• EU-Bescheinigungen / Bescheinigungen zur Registrierung im Ausland (Merkblatt)
Ausbildung
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Grundsätzlich muss ein/eine Antragsteller/in folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Diätassistentin/Diätassistent" erteilt werden kann:
1. Sie/Er darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
2. Sie/Er darf nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sein.
3. Sie/Er muss über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen. Außerdem muss die ausländische Ausbildung staatlich geregelt sein.
Die deutsche Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil umfasst.
Sie besteht aus einem theoretischen und praktischen Unterricht in fachspezifischen Fächern von 3.050 Stunden und einer praktischen Ausbildung von 1.400 Stunden. Die genauen Inhalte sind der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) zu entnehmen.
Ansprechpartnerin
Karen Katschke
Telefon: 0431 988-9762
Karen.Katschke@shibb.landsh.de
Kontakt
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Email:
gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Telefon: 0431 988-9760
Telefax: 0431 988-640-9760