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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Dezernat 4 | Landesseminar für Berufliche Bildung (LSBB) | Arbeitsfeld 4 - Lehrplanentwicklung und Implementation

Letzte Aktualisierung: 05.12.2022

Lehrplanentwicklung und Implementation im Landesseminar Berufliche Bildung

Das Arbeitsfeld unterstützt den Unterricht der berufsbildenden Schulen (BBS) und der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ/BBZ) durch die Entwicklung und Implementation von Lehrplänen für deren sechs Schularten. Hierzu werden in Schleswig-Holstein etwa 450 Lehrplandokumente (Lehrpläne, Handreichungen, Fachanforderungen) benötigt, die auf Bundesebene oder auf Landesebene erstellt werden.

Lehrplanportal berufliche Bildung

Leiter Lehrplanentwicklung und Implementation im LSBB /Dezernat 4

Olal Pohl

Olal.Pohl@shibb.landsh.de

Telefon: 0431 988 9793

Sachbearbeitung

Martin Böttger

Martin.Boettger@shibb.landsh.de

Telefon: 0431 988 9797

Fax: 0431 988 617 9797

Lehrplanentwicklung und Implementation im

Lehrplanentwicklung


Lehrpläne sind staatliche Vorgaben, die einen verbindlichen Rahmen für den schulischen Unterricht darstellen. Sie werden so gestaltet, dass sie sich den verändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen an Schule annehmen und damit den Herausforderungen der beruflichen Bildung gerecht werden können. In diesem Zusammenhang übernehmen die Lehrpläne neben der pädagogischen auch eine gesellschaftspolitische Funktion, indem sie beispielsweise Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Wertorientierungen beinhalten, die Schülerinnen und Schüler sich aneignen. Somit decken sie ein Spektrum von Bildung und Erziehung ab, welches über die Fachlichkeit hinausgeht.

Mit der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) wurde einer Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats entsprochen. Lehrpläne der Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren, die dem DQR zugeordnet sind, müssen derart gestaltet sein, dass sie den Anforderungen des entsprechenden Niveaus des DQR nachkommen. Dadurch kann die notwendige Transparenz und Durchlässigkeit gegenüber anderen europäischen Bildungssystemen verdeutlicht werden.

Zu den Aufgaben des Arbeitsfeldes gehört es beispielsweise, Arbeitsgruppen (Lehrplankommissionen) einzusetzen und zu koordinieren, die die Anpassung der Lehrpläne im Sinne der Kompetenzorientierung realisieren. Außerdem begleitet das Arbeitsfeld Kolleginnen und Kollegen bei der Entwicklung von neuen Lehrplänen, z. B. bei Schulversuchen.

Die nationalen Bildungsstandards (BiSta), die seit 2003 durch die Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt wurden, beschreiben fachspezifische Kompetenzen ausgewählter Fächer. Sie haben eine Leitfunktion und setzen Impulse für diese Fächer. Im Sinne einer Outputorientierung beschreiben sie, was Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt können sollen. Sie machen keine Aussagen über den Weg zum Ziel. Im Oktober 2012 wurden auf der Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz BiSta für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprachen (Englisch/Französisch) gesetzt. Hier werden die BiSta der KMK bereits in den geltenden Lehrplänen umgesetzt. Gegenwärtig wird Gleiches für die Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik angestrebt. Das Arbeitsfeld koordiniert die Umsetzung der BiSta in den entsprechenden Lehrplänen.

Lehrpläne und BiSta werden als Steuerungsinstrumente genutzt, um Unterricht zu gestalten und geben damit den Rahmen für die Entwicklung schulinterner Fachcurricula.

Darüber hinaus unterstützt das Arbeitsfeld Lehrkräfte aus Schleswig-Holstein bei der Entwicklung von Rahmenlehrplänen der KMK für die Berufsschule. Diese nach Lernfeldern strukturierten Rahmenlehrpläne sind so offen gestaltet, dass sie eine Anpassung an die Erfordernisse des Unterrichts in den Ländern zulassen. Daher können die Länder den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz in der Regel unmittelbar und unverändert übernehmen oder in einen eigenen Lehrplan umsetzen.

Implementation von Lehrplänen


Im Falle einer Implementierung werden im Prozess der Entwicklung Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Fachrichtung bzw. des betreffenden Faches durch einen Austausch eingebunden und können fachliche Änderungen einbringen.

Im Falle einer Anhörung können die Anhörungspartner des SHIBB an den genannten Ansprechpartner eine Stellungnahme abgeben und Veränderungshinweise anmerken. D. h. die Anhörungsfassung ist eine Entwurfsfassung und entspricht somit noch nicht der finalen Fassung.

Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 1, Sachgebiet 10 (Personal) und Dezernat 3 (obere Schulaufsicht) im SHIBB und der obersten Schulaufsicht im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) unter der Maßgabe der § 129 Absatz (2) Ziffer 3. a) in Verbindung mit § 124 Absatz (2) Ziffer 1. Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG SH) in der geltenden Fassung.

Die geltenden Lehrpläne sowie weiterführende Materialien wie Handreichungen und Fachanforderungen für die BBS und die RBZ/BBZ finden Sie im „Lehrplanportal Berufliche Bildung“ (vgl. Link unten).

Ergänzende Informationen

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