Richtlinie Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht 2025
Auch 2025 gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung bei Blockunterricht.
Letzte Aktualisierung: 30.12.2024
Das Wichtigste in Kürze:
Der Wohnort der/des Auszubildenden muss in Schleswig-Holstein sein.
Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 28.11.2025 möglich. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.
Es muss das aktuelle Antragsformular für 2025 verwendet werden.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt oder ggf. nachgereicht werden:
1. Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
2. Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
3. Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 05.12.2025).
Der Antrag kann online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Den unterschriebenen Antrag senden Sie postalisch oder per E-Mail an das:
Der Antrag kann auch digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt werden. Hierzu ist die Einrichtung eines Servicekontos Voraussetzung. Den Antrag finden Sie unter nachstehendem Link oder dem Stichwort „Internatskosten - Antragstellung“ auf der Internetseite des Serviceportal Schleswig-Holstein.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnung über die Unterbringungskosten). Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 05.12.2025 im SHIBB vorliegen und können sowohl per Post, Mail oder über das Serviceportal eingereicht werden.
Den Antrag von der Internetseite ausgedruckt und ausgefüllt an das SHIBB (SG 20) schicken. Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen. Der Antrag muss bis zum 28.11.2025 im SHIBB eingegangen sein.
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Die Auszahlung erfolgt nach der Zusendung des unterschriebenen vereinfachten Verwendungsnachweises und der Rechnung über die Höhe der Unterbringungskosten. Diese Unterlagen müssen spätestens bis zum 05.12.2025 beim SHIBB eingegangen sein.
Kann auch für den Besuch mehrerer Schulblocks ein Zuschuss beantragt werden?
Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,- Euro nicht übersteigen.
Ergänzende Informationen
Antragstellung über das Servicportal Schleswig-Holstein
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