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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Datenschutzerklärung der Onlineanzeige der Landespolizei Schleswig-Holstein



Letzte Aktualisierung: 30.03.2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Landespolizei Schleswig-Holstein unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hierzu gehört auch, Transparenz über die Datenverarbeitung herzustellen und in allgemeiner Form jedermann über bestehende Rechte zu informieren.


I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Onlineanzeige der Landespolizei Schleswig-Holstein im Sinne des § 31 Nummer 3 des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes (LDSG SH) ist das

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24116 Kiel


II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten)

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen nach § 31 Nummer 3 LDSG SH lauten:

Datenschutzbeauftragter für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon 0431 160-60035
ds.kiel.lpa@polizei.landsh.de


III. Bei der Technik haben wir Hilfe

Dieses Internet-Angebot der Landespolizei Schleswig-Holstein wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend § 38 LDSG SH (Auftragsverarbeitung). Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Bei Sicherheitsbedenken und technischen Fehlern können Sie konkrete Informationen und Erreichbarkeiten der folgenden Internetadresse zu entnehmen. https://sh.onlinewache.polizei.de/.well-known/security.txt


IV. Informationen zur Datenverarbeitung bei der Nutzung der Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz

Allgemeines

Zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens ist es erforderlich, dass die Landespolizei Schleswig-Holstein und in der Folge die sachbearbeitende Dienststelle die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Zu diesem Zweck tragen Sie selbst Ihre Daten auf einer verschlüsselten Webseite ein.

Mit dem Absenden Ihrer Strafanzeige / Ihres Hinweises an die Landespolizei Schleswig-Holstein werden die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten auf verschlüsseltem Weg, unter Beachtung des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG SH) an das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein versandt und dort in elektronischer Form verarbeitet.

Nach Erstbewertung der Strafanzeige / des Hinweises durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein werden die personenbezogenen Daten in das polizeiliche Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem @rtus übertragen und an die örtlich und sachlich zuständige Polizeidienststelle übermittelt und dort verarbeitet.

Sollte der Inhalt Ihrer Mitteilung ein unverzügliches polizeiliches Handeln notwendig machen, werden auch diese Daten an die örtlich und sachlich zuständige Polizeibehörde übertragen.


Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der von Ihnen selbst eingegebenen personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Portals der Onlineanzeige richtet sich bei der Erstattung einer Strafanzeige nach den einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO). Bezieht sich ihre Mitteilung auf präventivpolizeiliche Sachverhalte sind für die Verarbeitung die Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG) einschlägig sowie die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes.

Die Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten in das polizeiliche Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem @rtus richtet sich neben den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG SH) Schleswig-Holstein für repressive Zwecke nach den bereichsspezifischen Bestimmungen der Strafprozessordnung sowie für präventive Zwecke nach den bereichsspezifischen Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG).


Zweck der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der polizeilichen Sachbearbeitung außerhalb des Portals der Onlineanzeige nur im schleswig-holsteinischen Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem @rtus verarbeitet.


Dauer der Speicherung

Im Rahmen der Erstattung einer Strafanzeige / der Mitteilung eines Hinweises werden Ihre personenbezogenen Daten auf dem Portal der Onlineanzeige im Bereich des Backoffices 30 Tage gespeichert. Dies ist erforderlich, um bei einem technischen Fehler oder einer fachlichen Notwendigkeit zu gewährleisten, dass Ihr Anliegen sachgerecht bearbeitet werden kann.

Die Dauer der Speicherung im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem @rtus orientiert sich an den Bestimmungen der Datei @rtus.


Datenübermittlung /Empfänger

Nach Erstbewertung Ihrer Strafanzeige/ Ihres Hinweises durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein werden Ihre personenbezogenen Daten wie unter dem Punkt Allgemeines beschrieben in das polizeiliche Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem @rtus übertragen und an die örtlich und sachlich zuständige Polizeidienststelle übermittelt.

Befindet sich die zuständige Polizeidienststelle außerhalb von Schleswig-Holstein, erfolgt die Übermittlung mittels verschlüsselter elektronischer Kommunikation an diese.

In keinem Falle werden ihre personenbezogenen Daten an außenstehende Dritte weitergegeben.

 

V. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

Da wir im Bedarfsfall wissen wollen, wer unser Angebot der Onlinewache stört oder gegebenenfalls angreift, erfasst unser System bei jedem Aufruf dieser Internetseite automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden die folgenden Daten in einer Protokolldatei gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen:

  • Datum und Uhrzeit des erfolgten Zugriffs,
  • aufgerufene Seite bzw. Name der abgerufenen Datei,
  • Meldung, ob der Zugriff auf die Seite bzw. der Abruf der Datei erfolgreich war,
  • verwendeter Web-Browser und genutztes Betriebssystem.

Beim Zugriff auf das Portal der Onlineanzeige der Landespolizei Schleswig-Holstein werden IP-Adressen des Zugriffs nicht weiter gespeichert. Ein Zugriff auf die IP-Adressen ist für die Landespolizei Schleswig-Holstein nicht möglich.
Die Protokolldatei wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Dieses temporäre Speichern ist für den ordnungsgemäßen Betrieb unseres Angebots zwingend erforderlich. Die Protokolldatei wird nur für die Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung sowie zur Verhinderung des Missbrauchs dieses Angebotes verwendet. Rechtsgrundlage ist je nach Fallkonstellation §§ 163, 168 LVwG SH, §§ 152, 158, 163 StPO, bzw. Artikel 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V. m. § 3 LDSG SH. Es besteht daher für Sie keine Widerspruchsmöglichkeit.


VI. Ihre Rechte

Als Betroffenem im Sinne des Datenschutzrechts stehen Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen gemäß §§ 31 ff. LDSG SH folgende Rechte zu:


Auskunftsrecht (§ 33 LDSG SH)

Da wir nur im geschilderten Umfang Daten von Ihnen verarbeiten, liegen uns aus der Nutzung unseres Angebots nur dann Informationen zu Ihrer Person vor, wenn Sie sich über das Portal der Onlinewache an uns gewandt und dabei entsprechende Angaben gemacht haben. Auskunftsrechte hierzu können schriftlich, aber auch per E-Mail (auskunftsersuchen.Kiel.LKA122@polizei.landsh.de) uns gegenüber geltend gemacht werden. Für die Legitimation benötigen Sie ein gütiges Ausdokument in Kopie oder eine entsprechende Vollmacht eines Rechtsanwaltes.


Recht auf Berichtigung ( § 34 LDSG SH)

Sofern die Ihre Person betreffende Daten unrichtig sind, haben Sie das Recht, deren Berichtigung zu verlangen.


Recht auf Löschung (§ 34 LDSG SH)

Unter den in § 34 LDSG SH genannten Voraussetzungen haben Sie das Recht, eine Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht auf Löschung kann zu Zwecken der Beweisführung eingeschränkt werden.


Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ( § 34 LDSG SH)

Unter den Voraussetzungen des § 34 LDSG SH haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.


Recht auf Beschwerde (§ 37 LDSG SH)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihre Person betreffender Daten den datenschutzrechtlichen Vorschriften des LDSG SH widerspricht, haben Sie neben der Möglichkeit, unseren o.g. Datenschutzbeauftragten anzusprechen auch die Möglichkeit einer Beschwerde bei dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Das ULD erreichen Sie in diesen Fällen unter

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon 0431 988-1200
mail@datenschutzzentrum.de
www.datenschutzzentrum.de

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