Neutral und unabhängig wird von der Polizei die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit geprüften und zertifizierten mechanischen Sicherungseinrichtungen sowie die fachgerechte Installation geprüfter und zertifizierter Alarmanlagen (Einbruch- und Überfallmeldeanlagen) empfohlen. Voraussetzung für die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit dieser einbruchhemmendem Elemente ist die fachgerechte Montage. Ziel ist, mittels Mechanik bei privat genutzten Wohnobjekten den leichten und schnellen Einstieg zu verhindern: Kommt ein Gelegenheitstäter nicht innerhalb von drei bis fünf Minuten in das Objekt, wird er in der Regel von der weiteren Tatausführung ablassen. Wenn dann noch während der Versuchsphase mittels einer Einbruchmeldeanlage Einbruchalarm ausgelöst wird, ist der Einbruchschutz abgerundet.
Die Unternehmen im Adressennachweis der Polizei für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen und Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sorgen auf der Grundlage bundeseinheitlicher Pflichtenkataloge für die individuelle Beratung für den Bürger vor Ort in seiner Wohnung oder seinem Haus. Durch diese vertrauensvolle und praxisgerechte Zusammenarbeit zwischen den Fachhandwerkern und den Sicherheitsexperten der Polizei im Bereich der Einbruchsprävention versprechen wir uns eine Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Damit hat der Rat suchende Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, die richtigen und geprüften Produkte, sondern auch die zuverlässigen und vertrauenswürdigen Betriebe seiner Region für die qualifizierte Beratung und den Einbau von Sicherungseinrichtungen auszuwählen.
Bei grundsätzlichen Fragen zur Kriminalitätsverhütung setzen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder den Präventionsdienststellen der Polizeidirektionen (Sachgebiete 1.4) in Verbindung. Diese halten für Sie Informationsmaterialien zu vielfältigen Themen bereit. Sollten Sie spezielle Fachfragen haben, können Sie sich jederzeit an die sicherungstechnischen Fachberater des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein wenden.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: