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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu den Bereichen Berufseinstieg, Bewerbung, Beratung und vieles mehr!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich konkret für die Schutz-, Wasserschutz- oder Kriminalpolizei bewerben?

Im Online-Bewerbungsportal hast du die Möglichkeit, dein Interesse für die jeweilige Sparte zu bekunden. Die Besetzung der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt nach Bestenauslese. 

Wann beginnt die Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist beginnt immer im Sommer eines jeden Jahres. Wenn z.B. eine Einstellung im Sommer 2025 erfolgen soll, muss man sich ab Sommer 2024 bewerben. Fristen werden rechtzeitig auf der Internetseite und unseren sozialen Kanälen veröffentlicht. Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfristen eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Der Zeitpunkt ist abhängig von der Anzahl der Bewerbungseingänge. Das Ende der Frist wird 14 Tage vor Ablauf u.a. auf dieser Internetseite bekanntgegeben. Bewirb dich frühzeitig bei uns, um dir einen der begehrten Ausbildungs- oder Studienplätze bei der Landespolizei S-H zu sichern. Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Ist eine Online-Bewerbung möglich?

Bei uns kannst du dich online um eine Einstellung zum 01.08. des jeweiligen Einstellungsjahres für die Laufbahngruppe 1.2 - Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei (mittlerer Dienst) oder für die Laufbahngruppe 2.1 - Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei (gehobener Dienst) bewerben.

Wenn du vergessen hast, bestimmte Dokumente mit hochzuladen, sende diese bitte per E-Mail an einstellungsverfahren@polizei.landsh.de

Kann ich mich auch postalisch Bewerben?

Von dieser Möglichkeit solltest du nur Gebrauch machen, wenn dir eine Online-Bewerbung nicht möglich ist. In diesem Fall kontaktiere bitte die Werbe- und Einstellungsstelle unter einstellungsverfahren@polizei.landsh.de.

Ich habe mich bereits beworben und nun möchte ich den Stand meiner Bewerbung erfragen. An wen wende ich mich?

Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bei der Sachbearbeitung zu Verzögerungen kommen. Bitte wende dich an den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin, die in unseren Schreiben im Briefkopf angegeben ist.

Ist es möglich, sich nach nicht bestandener Prüfung erneut zu bewerben?

Pro Einstellungsverfahren kannst du dich nur einmal bewerben. Eine Wiederbewerbung ist für die folgenden Jahre möglich. Es gibt keine Sperrfristen.

Sind bei einer Wiederbewerbung alle Testteile erneut zu absolvieren?

Ja, es müssen auch bestandene Testteile wiederholt werden.

Kann ich bei einer Wiederbewerbung die Bewerbungsunterlagen aus dem Vorjahr verwenden?

Nein, die Bewerbungsunterlagen sind erneut vollständig auszufüllen.

Gibt es ein Höchstalter für die Einstellung?

Es kann nur eingestellt werden, wer für die LG 1.2 (mittlerer Dienst) am Tage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst noch nicht 47 Jahre und 6 Monate alt ist und für die Laufbahngruppe 2.1 noch nicht 47 Jahre alt ist. So ist gewährleistet, dass bei einem regulären Ausbildungs- und Studienverlauf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen kann, da diese Personen dann noch nicht 50 Jahre alt wären.

Stellen meine Tätowierungen ein Problem dar?

Körpermodifikationen/-bemalungen dürfen keine gewaltverherrlichenden, sexistischen oder allgemein die Würde des Menschen verletzenden Motive darstellen. Gleiches gilt für verbale Aussagen oder Symbole, die einen Bezug zu extremen politischen Auffassungen oder Gruppierungen aufweisen.

Solche Körpermodifikationen/-bemalungen führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. 

An den Händen, an Hals und Kopf sowie im Gesicht dürfen keine Tätowierungen oder permanente Körpermodifikationen, wie z.B. sog. Brandings oder Skarifizierungen, vorhanden sein. Auch diese führen grundsätzlich zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. Bewerbende Personen, die minimale Ausläufer von Tätowierungen über den Hemdkragen des Kurzarmhemdes/der Kurzarmbluse hinweg oder am Handgelenk über das Ärmelende des Langarmhemdes/der Langarmbluse hinweg aufweisen, dürfen am Auswahlverfahren teilnehmen.

Die Regelungen der Landespolizei Schleswig-Holstein zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, insbesondere auch zu Tätowierungen im sichtbaren Bereich der Unterarme, befinden sich derzeit in der Überarbeitung. Es ist davon auszugehen, dass bestimmte Tätowierungen in diesem Bereich, je nach Art ihrer Ausgestaltung, im Rahmen der Dienstausübung nicht sichtbar getragen werden dürfen, was zu einer dauerhaften Abdeckungspflicht im Dienst führen kann.

Ich habe Vorerkrankungen oder bin mir mit meinem Gesundheitszustand unsicher, ob ich mich bewerben kann.

Eine Auflistung einiger Erkrankungen, die zu einem Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen können, findest du hier. Wenn du dir unsicher bist, bewirb dich gerne erst einmal. Jede Erkrankung wird im Einzelfall geprüft, sodass eine abschließende Entscheidung erst im Rahmen der gesundheitlichen Überprüfung getroffen werden kann.

Muss man im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein?

Nein, auch Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerbenden erfolgreich absolvieren.

Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit müssen spätestens am 31.05. des Einstellungsjahres eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) vorweisen. Das gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Wann finden die Einstellungstests statt?

Die Einstellungstests beginnen im Spätsommer/Herbst eines jeden Jahres. Wann die letzten Bewerber geprüft werden, hängt von der Anzahl der Bewerbungen ab. Die Aufnahmeprüfungen laufen in der Regel bis ins späte Frühjahr des nächsten Jahres. In der Regel prüfen wir an 3-4 Tagen in der Woche.

Wann du zur Prüfung eingeladen wirst, hängt davon ab, wann deine Bewerbung bei uns eingegangen ist. Bei Unvollständigkeit der Bewerbungsunterlagen oder wenn noch Fragen zur Gesundheit abzuklären sind, kann sich die Einladung verzögern.

Ich möchte mich persönlich beraten lassen. An wen wende ich mich?

In Schleswig-Holstein stehen eine Vielzahl an Einstellungsberater/-innen zur Verfügung, die alle Fragen rund um den Polizeiberuf und die Einstellungstests beantworten. Kontaktdaten findest du hier. Ruf einfach an und vereinbare einen Termin. Die Kolleginnen und Kollegen sind gerne für dich da.

Kann ich bei der Polizei ein Praktikum machen?

Die Landespolizei Schleswig-Holstein bietet Schülerpraktika bei der Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei an. Besuche hierzu gerne folgenden Link.

Kann ich auch ein Praktikum machen, wenn ich kein Schüler/-in mehr bin?

Grundsätzlich werden nur schulbegleitende Praktika angeboten. Es gibt auch einige Dienststellen, die ein freiwilliges Praktikum ermöglichen. Hier findest du die zuständigen Kontaktpersonen, die dir genaue Informationen zu dem Thema geben können.

Was verdiene ich während der Ausbildung/des Studiums?

Polizei- obermeister- anwärter/-innen

ledig1317,18 Euro brutto
verheiratet 1465,76 Euro brutto

Polizei-/Kriminal- kommissar- anwärter/-innen

ledig1394,56 Euro brutto
verheiratet 1543,14 Euro brutto


Nach dem 1. Dienstjahr erhalten alle Anwärter/-innen zusätzlich eine Polizeizulage.
Sie beträgt im 2. Dienstjahr 87,90 Euro und im 3. Dienstjahr 155,13 Euro. Siehe auch folgende Anwärterbezüge und Besoldungsbeispiele (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei).

Ich benötige zusätzliche Unterstützung zu meinen Anwärterbezügen, um meine Lebenshaltungskosten decken zu können.

Unterstützt mich die Landespolizei?

Nein. Es werden die Bezüge ausgezahlt, die auf der Gehaltstabelle ersichtlich sind:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/karriere-neu/downloads/downloads_node.html

Kann ich während meiner Ausbildung in der Gemeinschaftsunterkunft in Eutin wohnen?

Jeder Auszubildende ist grundsätzlich dazu verpflichtet, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Das Wohnen in der Unterkunft ist kostenfrei. Mit dem Wohnen ist auch die Verpflegung verbunden, das bedeutet, man wird in „Vollpension“ morgens, mittags und abends verpflegt. Für die Verpflegung wird monatlich eine Pauschale von den Anwärterbezügen abgezogen. Eine Entpflichtung vom Wohnen ist auf Antrag möglich.

Wird für die Studierenden auch eine Unterkunft zur Verfügung gestellt?

Jeder/e Studierende an der FHVD in Altenholz bei Kiel ist selbst dafür verantwortlich, sich eine Wohnung in Kiel zu nehmen. Es gibt auch die Möglichkeit Wohnungen in den Wohnparks auf dem FHVD Gelände zu mieten. Für die Studierenden wird nur im Rahmen des Grundpraktikums in Eutin Wohnraum und Verpflegung zur Verfügung gestellt.

Ich interessiere mich für die Wasserschutzpolizei. Wie gebe ich an, dass ich meine Ausbildung/Studium bei der Wasserschutzpolizei machen möchte?

In Ihrem Bewerbungsanschreiben kannst du angeben, dass du dich für den Bereich der Wasserschutzpolizei interessierst. Nach bestandener Auswahlprüfung wird man gefragt, in welchem Bereich man gerne einsteigen würden.

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Kontaktbox Werbe- und Einstellungsstelle

Werbe- und Einstellungsstelle

Hubertushöhe, 23701 Eutin

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