Downloads
Hier findest du alle nötigen Dokumente rund um die Bewerbung.
Informationsbroschüren
Informationen zum Eignungs- und Auswahlverfahren (PDF, 468KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Der Polizeiberuf
(PDF, 716KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erforderliche Unterlagen Bewerbung/Auswahlverfahren
Online-Bewerbungsformular (PDF, 988KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ärztliche Unterlagen (PDF, 784KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (PDF, 624KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gesundheitliche Einschränkungen
Gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können.
Augen:
Für kurzsichtige Brillenträger gilt:
- Gesundes Sehorgan mit einer Sehleistung ohne Korrektur (Sehhilfe):
- Vor dem vollendeten 20. Lebensjahr mindestens 50 % je Auge
- Wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist mindestens 30 % je Auge
Für weitsichtige Brillenträger gilt:
- Korrigierende Augenoperationen werden vor der Vollendung des 20. Lebensjahres nicht empfohlen
- Korrigierende Augenoperationen werden frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Behandlung beurteilt und müssen bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgt sein.
- Der voroperative Ausgangswert darf nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 dpt betragen.
- Fehlendes Stereosehen
- Schielen
- Farbsinnstörung
Gebiss/Kiefer:
Das Gebiss muss komplett saniert sein
Aktive Phase der kieferorthopädischen Behandlung muss am Tage der Einstellung abgeschlossen sein
Erkrankungen der Wirbelsäule:
Bandscheibenvorfall
Skoliose von > 12 ° nach Cobb-Winkel
Psychosomatische Erkrankungen:
Hinweise auf ein Suchtverhalten
Depression, Angst- und/oder Zwangsstörungen
Essstörungen
Allergische Erkrankungen:
Atopische Ekzeme (z.B.Neurodermitis)
Asthma bronchiale
Allergien mit einer laufenden oder noch erforderlichen Hyposensibilisierung
Hörminderung:
Tinnitus
Körpergewicht:
Kein Übergewicht im Verhältnis zum Körperbau (Faustregel: Körpergröße minus 100 = Körpergewicht)
Body-Maß-Index (BMI) nicht kleiner als 18 kg/m2 und nicht größer als 30 kg/m2
Errechnet wird der BMI wie folgt: Das Körpergewicht in kg wird geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat
Beispiel: Jemand ist 1,85 m groß und wiegt 110 kg. 110 geteilt durch (1,85)2 = 32,14 kg/m2 – die Person hat also Übergewicht und könnte sich nicht mit Aussicht auf Erfolg bei der Landespolizei Schleswig-Holstein bewerben.
Diese Auflistung ist nicht abschließend!
Weitere Informationen
Vorbereitung auf die Sportprüfung
(PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anwärterbezüge und Besoldungsbeispiele (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei)
Organigramm der PD AFB (PDF, 58KB, Datei ist barrierefrei)
Erläuterungen zu den Zusatzqualifikationen für den mittleren Dienst der Wasserschutzpolizei
(PDF, 152KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erläuterungen zu den Zusatzqualifikationen für den gehobenen Dienst der Wasserschutzpolizei
(PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei)