Einstellungsvoraussetzungen | Bewerbung | Einstellungsberatung | Veranstaltungen | Einstellungsberaterinnen und -berater | Polizei-Inside | Das Auswahlverfahren | Testvorbereitung | Ausbildung und Studium | Schülerpraktika
Schulabschluss: mindestens ESA (Hauptschulabschluss) mit abgeschlossener Berufsausbildung oder MSA (Realschulabschluss)
Alter: Mindestalter: Am Tage der Einstellung 16 Jahre
Höchstalter: Am Tage der Einstellung 47 Jahre und 6 Monate
Körpergröße: mindestens 1,60 m
Gesundheitliche Voraussetzungen: Sie müssen aus polizeiärztlicher Sicht gesundheitlich geeignet sein.
Eine Auflistung von Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können, finden Sie hier.
Schwimmnachweis: Mindestens Bronze-Schwimmabzeichen oder vergleichbar (muss zur Einstellung vorliegen)
Vorstrafen: BewerberInnen dürfen gerichtlich nicht vorbestraft sein. Sollte dies der Fall sein, so ist das Strafverfahren sowie alle übrigen Ermittlungsverfahren zwingend bei der Bewerbung anzugeben.
Staatsangehörigkeit: Auch Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerbenden erfolgreich absolvieren.
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit müssen spätestens am 31.05. des Einstellungsjahres eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) vorweisen. Das gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um mit einer Einstellung rechnen zu können.
Schulabschluss: Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil), Abitur oder ein anderer Nachweis einer Studienbefähigung (z.B. Meisterbrief, Fachwirt))
Alter: Mindestalter: Am Tage der Einstellung 16 Jahre
Höchstalter: Am Tage der Einstellung 47 Jahre
Körpergröße: mindestens 1,60 m
Gesundheitliche Voraussetzungen: Sie müssen aus polizeiärztlicher Sicht gesundheitlich geeignet sein.
Eine Auflistung von Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können, finden Sie hier.
Schwimmnachweis: Mindestens Bronze-Schwimmabzeichen oder vergleichbar (muss zur Einstellung vorliegen)
Vorstrafen: BewerberInnen dürfen gerichtlich nicht vorbestraft sein. Sollte dies der Fall sein, so ist das Strafverfahren sowie alle übrigen Ermittlungsverfahren zwingend bei der Bewerbung anzugeben.
Staatsangehörigkeit: Auch Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerbenden erfolgreich absolvieren.
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit müssen spätestens am 31.05. des Einstellungsjahres eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) vorweisen. Das gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Erkrankungen/Einschränkungen
Erkrankungen/Einschränkungen
Gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können
Augen:
Für Brillenträger gilt:
Gesundes Sehorgan mit einer Sehleistung ohne Korrektur (Sehhilfe):
Vor dem vollendeten 20. Lebensjahr mindestens 50 % je Auge
Wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist mindestens 30 % je Auge
Weiterhin gilt:
Korrigierende Augenoperationen werden vor der Vollendung des 20. Lebensjahres nicht empfohlen
Korrigierende Augenoperationen werden frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Behandlung beurteilt und müssen bis zum 30. November eines jeden Jahres erfolgt sein.
Der voroperative Ausgangswert darf nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 dpt betragen.
Keine Intraokularlinsen und keine Verwendung orthokeratologischer Hilfsmittel
Fehlendes Stereosehen
Schielen
Farbsinnstörung
Nicht ausreichendes Dämmerungssehen mit und ohne Blendung
Gebiss/Kiefer:
Das Gebiss muss komplett saniert sein
Aktive Phase der kieferorthopädischen Behandlung muss am Tage der Einstellung abgeschlossen sein (Abschlussbericht erforderlich!)
Erkrankungen der Wirbelsäule:
Bandscheibenvorfall
Skoliose mit Krümmungswinkel (nach Cobb) in Abhängigkeit der Reifezeichen (nach Risser): ab Risser 4: > 20°, ab Risser 5: > 25°
Gleitwirbel
Psychosomatische Erkrankungen:
Hinweise auf ein Suchtverhalten (Drogen, Spiel, Alkohol, Medikamente)
Depression, Angst- und/oder Zwangsstörungen
Essstörungen
Allergische Erkrankungen:
Atopische Ekzeme (z. B. Neurodermitis)
Asthma bronchiale/COPD
Allergien mit einer laufenden oder noch erforderlichen Hyposensibilisierung
Hörminderung:
Tinnitus
Träger/innen von Hörgeräten
Körpergewicht: Kein Übergewicht im Verhältnis zum Körperbau (Faustregel: Körpergröße minus 100 = Körpergewicht)
Body-Maß-Index (BMI) nicht kleiner als 18 kg/m2 und nicht größer als 30 kg/m2
Errechnet wird der BMI wie folgt: Das Körpergewicht in kg wird geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat
Beispiel: Jemand ist 1,85 m groß und wiegt 110 kg. 110 geteilt durch (1,85)2 = 32,14 kg/m2 – die Person hat also Übergewicht und könnte sich nicht mit Aussicht auf Erfolg bei der Landespolizei Schleswig-Holstein bewerben.
Nehmen Sie die Online-Bewerbungsformulare zur Kenntnis.
Scannen Sie anschließend die ausgefüllten Seiten 1 bis 6 dieses Online-Bewerbungsformulars
Die Seite 7 des Online-Bewerbungsformulars (vom Hausarzt auszufüllende Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme am Sporttest) ist am Prüfungstag 1 im Original mitzubringen. Nur bei Vorlage ist eine Teilnahme am Prüfungsteil 1 möglich.
Weitere Unterlagen (vorzugsweise pdf-Dateien) müssen Sie während der Online-Bewerbung hochladen. Daher jetzt die Dokumente vorbereiten und abspeichern:
die von Ihnen ausgefüllten Seiten 1-6 des Online-Bewerbungsformulars
Bewerbungsanschreiben
tabellarischer Lebenslauf
das letzte aktuelle Schulzeugnis bzw. Abschlusszeugnis
Berufsschulabschluss- und Prüfungszeugnis (nur bei Berufstätigen)
Bitte beschränken Sie sich auf die oben aufgeführten Dokumente. Sollten im Bewerbungsverfahren weitere Dokumente erforderlich werden, fordern wir diese bei Ihnen an.
Nachdem Sie die Online-Bewerbung ausgefüllt und die erforderlichen Anhänge versendet haben, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Bitte auch unbedingt im Spam-Ordner nachschauen!
Wenn die geforderten Mindestanforderungen vorliegen, erhalten Sie im weiteren Verlauf eine Einladung zum Prüfungsteil 1.
Bereit? Alle oben genannten Unterlagen zusammen?
Dann geht es jetzt los. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
HIER JETZT ONLINE BEWERBEN!
Für welche Laufbahngruppe möchten Sie sich bewerben? Denken Sie daran, dass Sie nur eine Bewerbung für das Einstellungsauswahlverfahren absenden können!
(Eine Bewerbung für beide Laufbahngruppen wäre unter diesem Link möglich. Dies müssten Sie gleich durch einen Haken im Reiter „Grunddaten“ erklären)
Sollte Ihnen nach dem Versenden Ihrer Bewerbung aufgefallen sein, dass Sie Unterlagen vergessen haben, dann senden Sie diese bitte ausschließlich an das E-Mail-Postfach:
Unsere Einstellungsberaterinnen und -berater sind im ganzen Land Schleswig-Holstein hauptberuflich als Polizistinnen und Polizisten tätig.
In der Auflistung können Sie sehen, welcher Berater/welche Beraterin ihrem Wohnort am nächsten ist.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin und lassen Sie sich über den Polizeiberuf (Schutz-/Wasserschutz-/Kriminalpolizei), den Bewerbungsprozess, das Auswahlverfahren und vieles mehr beraten.
Oder Sie kommen bei einer unserer Veranstaltungen vorbei und werden dort ihre Fragen los.
Alle Veranstaltungen im Überblick
Veranstaltungsdatum:
Donnerstag
10.10.
2024
Veranstalter: Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule Kiel, Masurenring 6, 24149 Kiel
Melden Sie sich hier an, wenn Sie das Ausbildungsgelände kennenlernen, Insider-Informationen erhalten und alle Fragen stellen möchten, die Ihnen Rund um den Beruf und eine Karriere bei der Landespolizei Schleswig-Holstein einfallen.
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Melden Sie sich hier an, wenn Sie Insider-Informationen erhalten und alle Fragen stellen möchten, die Ihnen Rund um den Beruf und eine Karriere bei der Landespolizei Schleswig-Holstein einfallen.
Wenn Sie die Einstellungsvoraussetzungen und die Kriterien der Vorauswahl erfüllen,werden Sie zum Auswahlverfahren eingeladen. Die beiden einzelnen Prüfungsteile finden in Eutin an zwei nicht direkt aufeinander folgenden Tagen statt.
Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst)
Das erwartet Sie, wenn Sie sich für die Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) beworben haben:
Prüfungsteil 1:
Intelligenzleistungstest
Rechtschreibprüfung (Diktat)
Sportprüfung
Video Einstellungstest 1
Wenn Sie den Prüfungsteil 1 bestanden haben, erhalten Sie eine Einladung zum Prüfungsteil 2.
Prüfungsteil 2:
Mündliche Prüfung, in der wir uns ein Bild über Allgemeinbildung, Wissen/Vorstellung vom Polizeiberuf, Auftreten und Ausdrucksvermögen der Bewerberin/des Bewerbers machen (Auf das äußere Erscheinungsbild wird ebenfalls Wert gelegt)
Ärztliche Untersuchung um zu klären, ob die Bewerberin / der Bewerber polizeidiensttauglich ist.
Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst)
Das erwartet Sie, wenn Sie sich für die Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) beworben haben:
Prüfungsteil 1:
Sprach- und Bildungstest
Intelligenzleistungstest
Rechtschreibprüfung (Diktat)
Sportprüfung
Video Einstellungstest 2
Wenn Sie den Prüfungsteil 1 bestanden haben, erhalten Sie eine Einladung zum Prüfungsteil 2.
Prüfungsteil 2:
Mündliche Prüfung, in der wir uns ein Bild über Allgemeinbildung, Wissen/Vorstellung vom Polizeiberuf, Auftreten und Ausdrucksvermögen der Bewerberin/des Bewerbers machen (Auf das äußere Erscheinungsbild wird ebenfalls Wert gelegt)
Kurzreferat von ca. 5-7 Minuten Dauer über ein Thema aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft/Politik oder Natur und Technik -Ärztliche Untersuchung um zu klären, ob die Bewerberin / der Bewerber polizeidiensttauglich ist.
Vorbereitungszeit 30 Minuten, ein Computer für Internetrecherche wird zur Verfügung gestellt.
5-7 Minuten frei referieren
Das erwartet Sie in der Ausbildung/im Studium
Das erwartet Sie in der Ausbildung/im Studium
Die Ausbildung für den mittleren Dienst findet mit Ausnahme des Berufspraktikums bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin statt und dauert zweieinhalb Jahre.
Fachausbildung einschließlich des Berufspraktikums (1 Jahr)
Abschlussausbildung mit der Fachprüfung (1/2 Jahr).
Unterrichtsinhalte sind unter anderem Strafrecht, Eingriffsrecht, Umweltrecht und Verkehrsrecht. Außerdem steht auch allgemein bildender Unterricht wie Deutsch, Englisch und politische Bildung auf dem Stundenplan. Ein Ausbildungsschwerpunkt ist die polizeipraktische Ausbildung, in der polizeiliche Situationen anhand von Rollenspielen geübt werden und der Umgang mit Einsatzmitteln.
Die Anwärterinnen und Anwärter versehen ihr halbjähriges Berufspraktikum auf einer Polizeidienststelle in Schleswig-Holstein (in der Regel in Wohnortnähe).
Anwärterinnen und Anwärter der Wasserschutzpolizei, ohne Zusatzqualifikationen, nehmen im Anschluss an die Ernennung an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Während der Ausbildungszeit wird Wohnraum und Verpflegung zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Module des Studiums sind: Kriminalitätskontrolle, Bewältigung polizeilicher Lagen, Verkehrssicherheitsarbeit, Kommunikation und Interaktion sowie internationale polizeiliche Kooperation. Weitergehende Informationen zu den Studieninhalten finden Sie unter Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz .
Zum Ende des ersten fachtheoretischen Semesters findet ein zweiwöchiges Einstiegspraktikum im polizeilichen Einzeldienst statt. Das zweite Semester (Praktikum) wird bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin durchgeführt.
Danach folgt ein halbes Jahr Theorie an der FHVD, gefolgt von einem Praxissemester, diesmal ausschließlich auf einer Polizeidienststelle im Land.
Abschließend folgen zwei fachtheoretische Semester an der FHVD und in den sogenannten Ausbildungskommissariaten. Danach folgt die Laufbahnprüfung. Mit der Ernennung zur Kommissarin/zum Kommissar und der Verleihung des akademischen Abschlussgrades „Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst“ endet der Vorbereitungsdienst.
Aus organisatorischen Gründen kann es zu Veränderungen des Studienverlaufs (Reihenfolge der beschriebenen Semester) kommen.
Die Anwärterinnen und Anwärter der Wasserschutzpolizei ohne Zusatzqualifikationen werden nach der Ausbildung zu Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren ernannt und nehmen im Anschluss an die Ernennung an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Für die Anwärterinnen und Anwärter mit Zusatzqualifikationen erfolgt die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlages. Nach der Ausbildung werden sie zu Polizeioberkommissaren und Polizeikommissaren ernannt und direkt im Bereich der Wasserschutzpolizei eingesetzt.
Falls Sie wissen möchten, was Sie alles während des Studiums erwartet, sehen Sie sich folgendes Video an:
Start des Studiums mit Rune Dahmke
Schülerpraktika
Schülerpraktika
Für die Vergabe der Schülerpraktika sind die Flächendirektionen zuständig.
Bei Interesse nehmen Sie bitte mit den nachfolgend genannten Kolleginnen und Kollegen telefonischen Kontakt auf.
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