Die öffentlichen Stellen im Land sind verpflichtet, auf ihren Websites bzw. Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit in einem zugänglichen Format zu veröffentlichen. Die Gestaltung und der Inhalt der Erklärung erfolgt nach den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlament uns Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die Prüfstelle für barrierefreie IT stellt auf Ihren Webseiten eine
Mustererklärung zur Barrierefreiheit (docx, 25KB, Datei ist barrierefrei) zur Verfügung, die durch die öffentlichen Stellen angepasst und verwendet werden kann.
Die in der Erklärung enthaltenen Aussagen sind regelmäßig jedoch mindestens einmal jährlich, im Hinblick auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.