Öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Das Land begleitet diesen Prozess mit einer Prüfstelle.
Letzte Aktualisierung: 01.03.2023
Mehr als jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung. Damit alle gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können, will die Landesregierung Barrieren abbauen – auch im Internet.
Digitale Barrierefreiheit – Was ist das?
Ob Hör-, Seh- oder geistige Behinderungen – es gibt viele verschiedene Arten von Einschränkungen. Deshalb müssen Webseiten, mobile Anwendungen und deren Inhalte auch eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen, um für Menschen mit Beeinträchtigungen bedien- und nutzbar zu sein.
So müssen beispielsweise blinde Menschen sämtliche Inhalte mithilfe von Vorleseprogrammen erfassen und bedienen können. Videos müssen für gehörlose Menschen mit Untertiteln versehen oder in Gebärdensprache übersetzt werden. Außerdem sollten Texte auf den Seiten leicht verständlich geschrieben sein. Barrierefreie Online-Angebote helfen aber nicht nur Menschen mit Behinderungen: Sie sind klar strukturiert, verständlich geschrieben und somit für alle leichter zu nutzen.
Land überprüft Umsetzungsstand
Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet jede öffentliche Stelle, eigenverantwortlich ihre digitalen Angebote zugänglich und barrierefrei zu gestalten. Die Landesregierung hat daher eine Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik eingerichtet. Diese übernimmt die Überwachung und Berichterstattung zur Barrierefreiheit gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102.
Die Beschäftigten überprüfen stichproben- oder anlassbezogen digitale Auftritte öffentlicher Stellen und beraten diese zu den Ergebnissen. Dabei arbeiten sie eng mit der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen.
Darüber hinaus berichtet die Prüfstelle der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit über die Ergebnisse der Überprüfungen sowie die Zahl der eingegangenen Beschwerden.
Kontakt
Der Ministerpräsident – Staatskanzlei
Digitalisierung und Zentrales IT-Management der Landesregierung
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