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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

 Schwerefestpunkte (HFP)

Letzte Aktualisierung: 13.07.2021

Zum Verständnis und zur Erforschung geophysikalischer und tektonischer Vorgänge, zur Lagerstättenkunde (z.B. Wasser, Erze, Öl) und auch zur Schaffung des hochpräzisen geodätischen Raumbezugs (Stichwort: Quasigeoid, Höhenfestpunkte) ist die Kenntnis über das Erdschwerefeld unentbehrlich.

Die Schwere (Fallbeschleunigung) in jedem einzelnen Punkt auf der Erdoberfläche ist nicht gleich, da die jeweils maßgeblichen physikalischen Anteile, aus der sich die Schwere an einem Punkt zusammensetzt, verschieden sind. Zu diesen Anteilen gehören die Erdanziehung (Gravitation), die Zentrifugalkraft aus der Erdrotation, die Masseverteilung in der Erde und die Höhe des Punktes an dem die Schwere gemessen wird.

Das Schwerefestpunktfeld besteht aus den landesweit ca. 4.500 Schwerefestpunkten. Die Schwerefestpunkte werden in Abhängigkeit ihrer Bestimmung in eine 1. Ordnung sowie in eine 2. und 3. Ordnung unterschieden. Die Messung der Schwerewerte erfolgt mit Genauigkeiten von bis zu 12 x 10-8 m/s2 und erfordert technisch höchst anspruchsvolles Gerät.

Die Schwerewerte der landesweit 25 Schwerepunkte der 1. Ordnung sind mit einem sogenannten Absolutgravimeter und die der 2. und 3. Ordnung mit einem Relativgravimeter gemessen.

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