Die amtliche Vermessung umfasst Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung, Teilungsvermessung bzw. Bauplatzvermessung, Bebauungspläne und Vermessung von Straßen- und Wasserläufen.
Es besteht Einmessungspflicht (Gebäudeeinmessung), wenn Sie ein Haus, eine Garage oder ein anderes Gebäude bauen oder wenn Sie bauliche Veränderungen an ihrem bestehenden Gebäude vornehmen. Eine Grenzherstellung ist sinnvoll, wenn Sie z.B. einen Zaun zum Nachbarn aufstellen möchten, aber ihre Grenzsteine nicht finden. Eine Teilungsvermessung wird z.B. dann gemacht, wenn Sie ein Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten.
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein versteht sich als Dienstleister in diesen Bereichen. Wir beraten Sie gerne in den Kundencentern der Abteilungen 3 bis 7
Anträge auf eine Gebäudeeinmessung, Teilungsvermessung oder Grenzherstellung können jetzt auch online beantragt werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet dafür den rechtlichen und das Verwaltungsportal des Landes den technischen Rahmen.
Link zum Verwaltungsportal: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/.
Hinweis: Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das LVermGeo SH erhalten Sie wenige Tage später Ihre Antragsbestätigung.
Oder sie nutzen dieses pdf-Formular zur Auftragserteilung:
Auftrag zur Gebäudeeinmessung (PDF, 57KB, Datei ist barrierefrei)
Der Auftrag kann an eine der Liegenschaftskatasterabteilungen des LVermGeo SH oder an eine/-n Öffentlich bestellte/-n Vermessungsingenieur/-in (ÖbVI) gesendet werden.