Bei Neubau, Verbreiterung oder Verlegung von Straßen erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine amtliche Vermessung. Hierbei werden die neu entstandenen Grenzen und die Größen der Flächen ermittelt, die von anliegenden Grundstücken abgetreten wurden. Diese Art der Vermessung wird als Vermessung von langgestreckten Anlagen bezeichnet.
Erst nach der Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster können die Eigentumsübergänge im Grundbuch vorgenommen und die endgültige Höhe von Entschädigungen berechnet werden. Dieses Verfahren findet auch Anwendung bei dem Ausbau von Wasserläufen, Deichen und Eisenbahnstrecken.