Im Geschäftsbereich 4 werden in vier Fachbereichen Fragen der Lebensmittelsicherheit sowie auch die Begutachtung von Bedarfsgegenständen bearbeitet. Darüber hinaus werden amtliche Proben im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes untersucht.
Ein wesentliches Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere vor unsicheren Lebensmitteln zu schützen, das heißt solchen Lebensmitteln, die gesundheitsschädlich sind oder deren Verzehr ungeeignet ist. Darüber hinaus werden im Rahmen der Begutachtung von Lebensmitteln Angaben und Auslobungen unter anderem zur Herstellung, Beschaffenheit, Herkunft und Menge genauso wie das Vorhandensein und die Richtigkeit von Kennzeichnungselementen, wie zum Beispiel der Allergenkennzeichnung, geprüft. Dabei spielt sowohl ein vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz, als auch der Schutz vor Irreführung und Täuschung eine wesentliche Rolle. Eine zunehmende Bedeutung hat hierbei insbesondere der Nachweis von Verfälschungen, der Authentizität und Herkunft im Rahmen der Aufdeckung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud). Hierfür stehen im Geschäftsbereich diverse massenspektrometrische sowie spektroskopische Verfahren, wie die NMR oder RAMAN-Spektroskopie, zur Verfügung.