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Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) : Thema: Ministerien & Behörden

Natur-, Landschafts- und Artenschutzrechtliche Bestimmungen



Letzte Aktualisierung: 19.03.2024

Nationalpark

Kernaufgabe eines Nationalparks ist der Schutz der Natur. Das Ziel „Natur Natur sein lassen“, also ein vom Menschen möglichst ungestörter Ablauf der natürlichen Prozesse, steht im Vordergrund.

Biosphärenreservat

Das Biosphären-Programm „Man and Biosphere“ (MAB), der Mensch und die Biosphäre, ist ein seit 1971 bestehendes Programm der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Naturschutzgebiete (NSG)

Naturschutzgebiete bieten neben der Kategorie Nationalpark den höchsten Schutzstatus für ein Gebiet, das unter anderem zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume dauerhaft gesichert werden soll.

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Das Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG in Verbindung mit § 15 LNatSchG ist ein Instrument des Naturschutzes, das für eine Sicherung von Natur und Landschaft besonders geeignet ist. Die Gebiete werden durch die Kreise und kreisfreien Städte per Verordnung ausgewiesen.

Gesetzlich geschützte Biotope

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, z.B. Moore, offene Binnendünen oder Auenwälder stehen direkt unter dem Schutz des Bundes- und des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes.

NATURA 2000

Vogelschutz- und FFH-Richtlinie sehen die Errichtung von Schutzgebieten vor. Gemeinsam bilden diese das zusammenhängende ökologische Netz Natura 2000.

FFH-Gebiete

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zum Ziel.

Vogelschutzgebiete

Die europäische Vogelschutzrichtlinie von 1979 hat zum Ziel, den Rückgang der europäischen Vogelbestände aufzuhalten und insbesondere die Zugvögel besser zu schützen.

Ramsar-Gebiet

Das „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung“ wurde 1971 in Ramsar (Iran) von 18 Nationen unterzeichnet und trat 1975 in Kraft.

Weltnaturerbe

Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat das schleswig-holsteinische, niedersächsische und niederländische Wattenmeer im Jahr 2009 in die Liste der Weltnaturerbe aufgenommen. 2011 wurde auch das Hamburgische Wattenmeer und 2014 auch der dänische Nationalpark Vadehavet als UNESCO-Weltnaturerbe ausgezeichnet.

Schrifttum



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