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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe mit den Kinder- und Jugendpsychiatrien

Das Projekt CONSILIUM


Letzte Aktualisierung: 30.04.2024

Erfahrungen haben gezeigt, dass der Umgang mit (potentiell) traumatisierten Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle von stationärer Jugendhilfe und stationärer Psychiatrie nicht befriedigend geregelt ist. Immer wieder werden „schwierige“ Kinder und Jugendliche von den sie betreuenden Einrichtungen in den Kinder- und Jugendpsychiatrien (KJP) „abgegeben“, weil die Betreuungskräfte mit diesen Kindern und Jugendlichen nicht mehr zurechtkommen und psychiatrischen Behandlungsbedarf sehen. Von den KJPen wird jedoch häufig keine stationär behandlungsbedürftige psychiatrische Erkrankung diagnostiziert, so dass die Kinder und Jugendlichen nach kurzem Aufenthalt wieder an die Einrichtungen „zurückgegeben“ werden.

Um diesem „Drehtüreffekt“ zu begegnen, hat das zuständige Ministerium/Landesjugendamt gemeinsam mit den vier stationären KJPen in Schleswig-Holstein (Schleswig, Lübeck, Kiel und Elmshorn) das Projekt CONSILIUM gestartet. Es verfolgt folgende Ziele:

  • Stabilisierung von (potentiell) traumatisierten Kindern und Jugendlichen durch niedrigschwellige Maßnahmen in den Einrichtungen selbst
  • Vermeidung unnötiger Einweisungen in die stationäre KJP
  • Verbesserung der Zusammenarbeit von KJP und Jugendhilfe

Das Land fördert das Projekt auf Basis einer Förderrichtlinie, die vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 gilt. Förderung erhalten die KJPen für folgende Maßnahmen:

  • Schulung und Beratung von Betreuungskräften in Jugendhilfeeinrichtungen
  • bedarfsorientierte Konsiltermine in Jugendhilfeeinrichtungen
  • Etablierung von Netzwerken zwischen stationärer Jugendhilfe und KJP für Austausch und Absprache, allgemein und bezogen auf Einzelfälle

Die Auftaktveranstaltung des Projektes fand am 31. März 2021 als Videokonferenz statt, die Fortbildungsmodule begannen im August 2021.

Interessierte Einrichtungsträger und Betreuungskräfte können sich zur Vereinbarung von Beratungs- und Konsilterminen direkt an die regional zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

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